STEINWACHS · HANNOVER

Falsche Wohnfläche im Mietvertrag in Hannover

Die im Mietvertrag genannte Fläche beeinflusst häufig Miete und Kostenverteilung. STEINWACHS prüft in Hannover Streitigkeiten über Wohnflächenangaben und die Folgen für laufende oder vergangene Forderungen.

Kann eine eigene Messung den Streit bereits entscheiden?

Sie kann einen konkreten Prüfungsanlass liefern. Bei umstrittener Berechnungsmethode oder erheblichen Abweichungen ist jedoch häufig eine fachkundige und nachvollziehbar dokumentierte Ermittlung notwendig.

Rechtliche Prüfung: Falsche Wohnfläche im Mietvertrag

Zunächst ist zu klären, welche Fläche vereinbart wurde und nach welcher Methode die Räume zu erfassen sind. Dachschrägen, Balkone, Terrassen und Nebenräume können dabei unterschiedlich behandelt werden. Eine überschlägige Messung ersetzt eine belastbare Berechnung nicht. Die rechtlichen Folgen hängen zudem davon ab, ob es um einen Mangel, eine Mieterhöhung oder die Betriebskostenverteilung geht. Für diese Fragen gelten unterschiedliche Ausgangspunkte; eine einzige pauschale Prozentregel löst nicht jeden Fall.

Eine Flächenabweichung belastbar erfassen

  1. Notieren Sie Messmethode, Raummaße, Dachschrägen und Balkonflächen nachvollziehbar.
  2. Vergleichen Sie die Flächenangabe im Vertrag mit Grundriss und Abrechnungen.
  3. Benennen Sie das konkrete Ziel: Mietminderung, Betriebskostenkorrektur und Prüfung einer Mieterhöhung stellen unterschiedliche rechtliche Fragen.

So bearbeiten wir Ihr Anliegen

Wir vergleichen Vertrag, Grundriss und vorhandene Berechnungen. Wo nötig, wird eine fachkundige Vermessung als Beweismittel eingeordnet. Danach bestimmen wir, welche Forderung mit welchem Zeitraum betroffen ist und ob eine Korrektur oder Rückforderung tragfähig erscheint. Bei einer Mieterhöhung wird die Flächenfrage mit den weiteren Voraussetzungen des § 558 BGB verbunden.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Mietvertrag und Grundriss
  • Messprotokoll oder Flächenberechnung
  • Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen

Ihr Anliegen im Kanzleiteam

Im Kanzleiteam bearbeiten Stephan Steinwachs und Dr. Oliver Ulrich mietrechtliche Mandate. Die konkrete Zuständigkeit wird bei der Mandatsannahme abgestimmt.

Team und Tätigkeitsgebiete

Rechtliche Grundlagen

§ 536 BGB · § 556a BGB · § 558 BGB

Beratung in Hannover

Ihre Kontaktstelle für dieses Anliegen ist STEINWACHS Hannover. Besprechung und fachliche Zuständigkeit werden bei der Mandatsannahme abgestimmt. Mietrecht in Hannover: Hier finden Sie die weiteren Schwerpunkte und den örtlichen Beratungskontext.

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