STEINWACHS · HANNOVER

Befristeten Wohnraummietvertrag prüfen in Hannover

Ein im Vertrag genanntes Enddatum entscheidet nicht allein darüber, ob eine Wohnung zu diesem Zeitpunkt geräumt werden muss. Unsere Beratung in Hannover prüft die Befristung und die Möglichkeiten einer Fortsetzung.

Wird ein unzulässig befristeter Vertrag automatisch beendet?

Für den von § 575 BGB erfassten Wohnraum gilt bei fehlenden Voraussetzungen grundsätzlich eine unbefristete Vermietung. Ob diese Regelung auf den konkreten Vertrag anwendbar ist, muss zuvor geklärt werden.

Rechtliche Prüfung: Befristeten Wohnraummietvertrag prüfen

Für gewöhnlichen Wohnraum setzt § 575 BGB einen gesetzlich vorgesehenen Befristungsgrund und dessen schriftliche Mitteilung bei Vertragsschluss voraus. Eine beliebige zeitliche Begrenzung wird dadurch nicht wirksam. Davon zu unterscheiden sind gesetzliche Sonderfälle, etwa eine tatsächliche Überlassung zum vorübergehenden Gebrauch. Die Bezeichnung als Zeitmiete ersetzt die Prüfung des vereinbarten Zwecks und der realen Umstände nicht. Auch Veränderungen des Befristungsgrundes können relevant werden.

Den Befristungsgrund im Original prüfen

  1. Legen Sie neben dem unterschriebenen Vertrag auch Anlagen und vorvertragliche Nachrichten vor.
  2. Markieren Sie die schriftliche Begründung der Befristung und spätere Angaben zu Veränderungen dieses Grundes.
  3. Stimmen Sie Auszug, Verlängerung oder Widerspruch erst nach der Einordnung von Vertragsart und Befristung ab.

So bearbeiten wir Ihr Anliegen

Wir untersuchen Vertrag, Nebenabreden und die Kommunikation vor dem Einzug. Sodann klären wir, ob das Mietverhältnis wirksam befristet ist und welche Erklärungen vor dem vorgesehenen Endtermin erforderlich oder sinnvoll sind. Vermieter beraten wir bei der Gestaltung einer belegbaren Befristung. Mieter unterstützen wir bei einer begründeten Reaktion auf eine Räumungsaufforderung.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Vertrag und schriftlicher Befristungsgrund
  • Inserat und Vertragskorrespondenz
  • Räumungsaufforderung oder Verlängerungsangebot

Ihr Anliegen im Kanzleiteam

Im Kanzleiteam bearbeiten Stephan Steinwachs und Dr. Oliver Ulrich mietrechtliche Mandate. Die konkrete Zuständigkeit wird bei der Mandatsannahme abgestimmt.

Team und Tätigkeitsgebiete

Rechtliche Grundlagen

§ 575 BGB · § 549 BGB

Beratung in Hannover

Ihre Kontaktstelle für dieses Anliegen ist STEINWACHS Hannover. Besprechung und fachliche Zuständigkeit werden bei der Mandatsannahme abgestimmt. Mietrecht in Hannover: Hier finden Sie die weiteren Schwerpunkte und den örtlichen Beratungskontext.

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