STEINWACHS · HAMBURG
Freie Köche und Scheinselbstständigkeit in Hamburg
Ein Koch stellt Rechnungen und wird als freier Mitarbeiter eingesetzt. Ob tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, hängt jedoch auch vom Küchenalltag ab. STEINWACHS prüft in Hamburg Verträge und Einsatzorganisation auf mögliche Beschäftigungsrisiken.
Schließen Gewerbeanmeldung und Rechnungsstellung ein Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis aus?
Nein. Maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung der tatsächlichen Tätigkeit. Weisungsbindung und Eingliederung in die Arbeitsorganisation sind nach § 7 SGB IV wichtige Anhaltspunkte für eine Beschäftigung.
Den wirklichen Einsatz untersuchen
Wer bestimmt Dienstzeiten, Arbeitsablauf und die Einteilung auf die Posten? Kann der Koch Aufträge ablehnen, eigene Entscheidungen treffen und unternehmerische Chancen nutzen? Solche Fragen sind aussagekräftiger als die Überschrift eines Vertrags.
Eine Tätigkeit in einer fremden Küche ist nicht allein wegen dieses Ortes zwingend abhängig. Ebenso begründet ein hoher Stundensatz für sich keine Selbstständigkeit. Erforderlich ist die Bewertung aller Umstände, einschließlich tatsächlicher Freiheiten, Weisungen, Vertretungsmöglichkeiten und wirtschaftlicher Organisation.
Vertrag und Küchenbetrieb müssen zusammenpassen
Ein Vertrag kann Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar beschreiben. Er beseitigt aber keine Eingliederung, die im Alltag tatsächlich praktiziert wird. Werden freie Kräfte wie angestellte Mitarbeiter in Schichten und Weisungsstrukturen eingesetzt, muss diese Umsetzung in die Prüfung einbezogen werden.
Wir betrachten auch, ob neben sozialversicherungsrechtlichen Fragen arbeitsrechtliche Ansprüche oder Besonderheiten beim Einsatz über einen Vermittler entstehen. Eine rückwirkende Umbenennung von Unterlagen ist keine Lösung. Bestehende Abläufe werden anhand nachvollziehbarer Dokumente und der tatsächlichen Zusammenarbeit bewertet.
Statusklärung rechtzeitig vorbereiten
§ 7a SGB IV sieht ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund vor. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ist auch eine Entscheidung vor Tätigkeitsaufnahme möglich. Eine solche Klärung benötigt eine zutreffende Beschreibung der geplanten oder bereits gelebten Zusammenarbeit.
Für Hamburger Betriebe kann eine Prüfung vor dem nächsten längeren Einsatz sinnvoll sein. Wird bereits eine Betriebsprüfung durchgeführt, sind Verfahrensstand und bisherige Erklärungen zu berücksichtigen. Wir unterstützen bei der Aufbereitung und rechtlichen Bewertung, ohne eine bestimmte Statusentscheidung allein aus einem Vertragsmuster abzuleiten.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Auftrag, Weisungswege und tatsächliche Schichtplanung gegenüberstellen.
- Abweichungen zwischen Vertrag und Praxis offen erfassen.
- Prüfen lassen, ob ein Statusfeststellungsverfahren zum Verfahrensstand passt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Verträge und Rechnungen
- Dienstpläne und Korrespondenz zum Einsatz
- Unterlagen einer laufenden Betriebs- oder Statusprüfung
Ihr Anliegen im Kanzleiteam
Stephan Steinwachs berät Gastronomen und Hoteliers und ist als Dozent im Event- und Gastronomierecht tätig. Bei Vertrags- und Betriebsfragen verbindet die Kanzlei die juristische Prüfung mit den wirtschaftlichen Anforderungen des laufenden Betriebs.
Team und TätigkeitsgebieteRechtliche Grundlagen und weitere Informationen
Rechtsstand: 25. September 2026.
Beratung in Hamburg
Ihre Kontaktstelle für dieses Anliegen ist STEINWACHS Hamburg. Nennen Sie bei Ihrer Anfrage bitte die Beteiligten und bereits laufende Fristen. Die fachliche Zuständigkeit, benötigte Unterlagen sowie Umfang und Kosten der Beauftragung werden vorab abgestimmt. Persönliche Besprechungen finden nach Terminvereinbarung statt.