STEINWACHS · HAMBURG
Allergeninformationen in der Gastronomie in Hamburg
Eine neue Rezeptur, ein anderer Lieferant oder die digitale Speisekarte: Allergeninformationen müssen zum tatsächlich ausgegebenen Gericht passen. STEINWACHS berät Hamburger Gastronomiebetriebe zur rechtlichen Gestaltung und zu Beanstandungen ihrer Gästeinformation.
Reicht der Hinweis, dass Gäste das Personal nach Allergenen fragen sollen?
Ein solcher Hinweis genügt allein nicht. § 4 LMIDV lässt mündliche Auskünfte unter bestimmten Voraussetzungen zu. Dazu gehören insbesondere eine verfügbare schriftliche oder elektronische Aufzeichnung und entsprechend informiertes Personal.
Information vor der Bestellung sicherstellen
Bei nicht vorverpackten Lebensmitteln sind die kennzeichnungspflichtigen allergenen Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe gerichtbezogen anzugeben. Die Information muss für den Gast rechtzeitig zugänglich sein. § 4 LMIDV beschreibt dafür verschiedene Möglichkeiten, darunter Speisekarten, Aushänge und elektronische Angebote.
Mündliche Auskunft ist keine Befreiung von der Dokumentation. Die zugrunde liegenden Informationen müssen verfügbar sein; das Personal muss die Auskunft zuverlässig erteilen können. Ein QR-Code hilft nur, wenn die angebotenen Informationen aktuell und tatsächlich zugänglich sind.
Rezepturen und Einkauf miteinander verbinden
Ein praktisch brauchbares System beginnt bei den eingesetzten Zutaten. Lieferantenwechsel, Fertigsaucen und kurzfristige Ersatzprodukte können Angaben verändern. Wir prüfen deshalb, wie Speisekarte, Rezepturdokumentation und Verantwortlichkeiten im Betrieb aufeinander abgestimmt sind.
Die Kennzeichnung absichtlich verwendeter Zutaten ist von Hinweisen auf mögliche unbeabsichtigte Einträge zu unterscheiden. Ein allgemeiner Hinweis auf mögliche Spuren ersetzt nicht die erforderliche Information über tatsächlich eingesetzte kennzeichnungspflichtige Zutaten. Auch bei wechselnden Tagesgerichten muss der Ablauf funktionieren.
Auf Beanstandungen nachvollziehbar reagieren
Bei einer Kontrolle sind die zu diesem Zeitpunkt verwendete Speisekarte und die damaligen Rezepturen entscheidend. Eine spätere Berichtigung sollte dokumentiert werden, ohne frühere Fassungen unkenntlich zu machen. Belege über Lieferprodukte und Mitarbeiterschulungen helfen bei der Aufklärung.
Für die Beratung in Hamburg stellen wir fest, ob die Beanstandung die Form der Information, ihre inhaltliche Richtigkeit oder die tatsächliche Auskunftspraxis betrifft. Daraus ergeben sich unterschiedliche Maßnahmen. Wir unterstützen bei der rechtlichen Bewertung und einer sachlichen Stellungnahme; die lebensmitteltechnische Prüfung muss bei Bedarf fachkundig ergänzt werden.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Aktuelle Karten und tatsächlich verwendete Rezepturen abgleichen.
- Bei Produktwechseln einen verbindlichen Aktualisierungsweg festlegen.
- Kontrollbericht und damalige Unterlagen unverändert sichern.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Speisekarten und digitale Informationsangebote
- Rezepturen, Produktetiketten und Lieferantenauskünfte
- Kontrollberichte und vorhandene Schulungsnachweise
Ihr Anliegen im Kanzleiteam
Stephan Steinwachs berät Gastronomen und Hoteliers und ist als Dozent im Event- und Gastronomierecht tätig. Bei Vertrags- und Betriebsfragen verbindet die Kanzlei die juristische Prüfung mit den wirtschaftlichen Anforderungen des laufenden Betriebs.
Team und TätigkeitsgebieteRechtliche Grundlagen und weitere Informationen
Rechtsstand: 25. September 2026.
Beratung in Hamburg
Ihre Kontaktstelle für dieses Anliegen ist STEINWACHS Hamburg. Nennen Sie bei Ihrer Anfrage bitte die Beteiligten und bereits laufende Fristen. Die fachliche Zuständigkeit, benötigte Unterlagen sowie Umfang und Kosten der Beauftragung werden vorab abgestimmt. Persönliche Besprechungen finden nach Terminvereinbarung statt.