Psychische Erkrankung: Wann liegt Schuldunfähigkeit vor?

Eine psychische Erkrankung kann für die strafrechtliche Verantwortung erheblich sein. Sie beantwortet die Schuldfrage aber nicht allein. § 20 StGB verlangt einen gesetzlich erfassten Zustand und dessen konkrete Auswirkung auf Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit bei der Tat.

Fehlende Schuld trotz rechtswidriger Handlung

Schuldunfähigkeit betrifft die persönliche strafrechtliche Verantwortlichkeit. Eine Handlung kann tatbestandsmäßig und rechtswidrig sein, obwohl eine Bestrafung der handelnden Person wegen fehlender Schuld ausscheidet. § 19 StGB regelt die Schuldunfähigkeit von Kindern unter vierzehn Jahren. § 20 StGB betrifft bestimmte seelische Zustände. Beide Vorschriften dürfen nicht mit einem fehlenden Tatnachweis verwechselt werden. Ebenso wenig bedeutet Schuldunfähigkeit, dass die Handlung rechtmäßig wäre oder für Betroffene keine weiteren rechtlichen Folgen bestehen könnten. Jede mögliche Folge benötigt eine eigene gesetzliche Grundlage.

Gesetzliche Voraussetzungen des § 20 StGB

§ 20 StGB nennt krankhafte seelische Störungen, tiefgreifende Bewusstseinsstörungen, Intelligenzminderung und schwere andere seelische Störungen. Hinzukommen muss, dass die Person deswegen bei Begehung der Tat unfähig ist, deren Unrecht einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Eine psychische Diagnose allein genügt daher nicht. Entscheidend sind Schweregrad, konkrete Ausprägung und Zusammenhang mit dem Tatgeschehen. Die gesetzliche Prüfung darf auch nicht durch alltagssprachliche Zuschreibungen ersetzt werden. Auffälliges Verhalten und strafrechtliche Schuldunfähigkeit sind keine deckungsgleichen Begriffe.

Warum genügt eine frühere Diagnose nicht?

Eine Erkrankung kann sich in verschiedenen Lebensphasen unterschiedlich auswirken. Daher muss geklärt werden, welcher Zustand gerade während der vorgeworfenen Handlung bestand. Frühere Befunde können Hinweise liefern, ersetzen aber nicht den Zusammenhang mit dem Tatgeschehen. Ebenso darf aus einer späteren Behandlung nicht ohne Weiteres auf aufgehobene Schuldfähigkeit zum früheren Zeitpunkt geschlossen werden.

Was bedeutet Schuldunfähigkeit für Betroffene?

Eine ausbleibende Bestrafung wegen fehlender Schuld besagt nicht, dass kein rechtswidriger Eingriff vorlag. Mögliche Schutzmaßnahmen oder zivilrechtliche Ansprüche richten sich nach eigenen Voraussetzungen. Auch eine Unterbringung folgt nicht automatisch aus § 20 StGB. Für die Bewertung sollten Tatnachweis, psychischer Zustand und mögliche Rechtsfolgen getrennt aufgearbeitet werden. Das schützt vor vorschnellen Gleichsetzungen zwischen Krankheit, Gefährlichkeit und strafrechtlicher Verantwortlichkeit.

Rechtsgrundlagen: § 19 StGB – Kinder; § 20 StGB – Schuldunfähigkeit; § 21 StGB – verminderte Schuldfähigkeit; § 63 StGB – Unterbringung; § 323a StGB – Vollrausch.

Weitere Erläuterungen: Schuldunfähigkeit im Rechtsglossar der Kanzlei.

Rechtlich überarbeitet am 1. Oktober 2026.