Streitverkündung erhalten: Bin ich jetzt selbst Beklagter?
Ein Gericht stellt Ihnen eine Streitverkündung zu. Damit werden Sie nicht automatisch als Beklagter in den ursprünglichen Prozess einbezogen. Das Schreiben kann trotzdem erhebliche Bedeutung haben, weil ein späterer Anspruch gegen Sie oder von Ihnen im Raum steht.
Warum ein Dritter informiert wird
In einem Rechtsstreit kann sich ergeben, dass bei einem ungünstigen Ausgang ein anderer Beteiligter für den Schaden einzustehen hat. Beispielsweise kann ein Unternehmer, der wegen eines Mangels verklagt wird, Rückgriffsansprüche gegen einen Lieferanten erwägen. Die Streitverkündung ermöglicht eine förmliche Einbeziehung dieses möglichen Folgekonflikts. Sie macht den Dritten jedoch nicht automatisch zum Beklagten und führt auch nicht unmittelbar zu seiner Verurteilung. Der ursprüngliche Prozess bleibt ein Rechtsstreit zwischen seinen Hauptparteien. Der Dritte erhält die Möglichkeit, auf den Verlauf durch einen Beitritt Einfluss zu nehmen.
Zulässigkeit nach § 72 ZPO
§ 72 Absatz 1 ZPO erfasst insbesondere Fälle, in denen eine Partei für den Fall ihres Unterliegens einen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen einen Dritten zu haben glaubt. Erfasst ist auch die Besorgnis eines Anspruchs des Dritten. Erforderlich ist ein rechtlich nachvollziehbarer Zusammenhang mit dem Ausgang des laufenden Verfahrens. Eine beliebige Benachrichtigung unbeteiligter Personen erfüllt diesen Zweck nicht. Die Streitverkündung ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung möglich. Mit zunehmendem Verfahrensfortschritt können allerdings die Einflussmöglichkeiten des Dritten und damit die praktische Wirkung eingeschränkt sein.
Welcher spätere Konflikt wird angekündigt?
Lesen Sie, wer den Streit verkündet und welchen Zusammenhang diese Partei zwischen dem laufenden Prozess und Ihrer eigenen Rechtsstellung behauptet. Geht es um einen Liefervertrag, eine Gewährleistung oder eine andere Rückgriffslage? Die Berechtigung dieses möglichen Anspruchs wird durch die Zustellung allein noch nicht festgestellt. Ebenso enthält der ursprüngliche Prozess dadurch nicht automatisch einen Zahlungstitel gegen Sie.
Beitreten oder zunächst prüfen?
Für die Entscheidung sind Klageschrift, Erwiderung, Gutachten und gerichtliche Hinweise wichtig. Ein Beitritt kann Einfluss auf Tatsachenfeststellungen ermöglichen, hat aber eigene Regeln und Kostenfolgen. Nicht zu reagieren verhindert mögliche Interventionswirkungen nach § 74 ZPO nicht zuverlässig. Lassen Sie deshalb die Zulässigkeit und Reichweite der Streitverkündung sowie den Stand des Verfahrens zeitnah bewerten. Besonders dringlich kann das sein, wenn eine Beweisaufnahme bevorsteht oder nur noch wenig Zeit für ergänzenden Vortrag bleibt.
Rechtsgrundlagen: § 72 ZPO – Zulässigkeit; § 73 ZPO – Form; § 74 ZPO – Wirkung; § 68 ZPO – Interventionswirkung; § 204 BGB – Hemmung der Verjährung.
Weitere Erläuterungen: Streitverkündung im Rechtsglossar der Kanzlei.
Rechtlich überarbeitet am 1. Oktober 2026.