Gecharterte Yacht steuern: Bin ich als Skipper über die Bootshaftpflicht versichert?

Der Vercharterer bestätigt, dass die Yacht versichert ist. Für den Skipper bleibt trotzdem offen, welche persönlichen Haftungsrisiken tatsächlich gedeckt sind. Eine Bootspolice, eine Kaskoversicherung und eine zusätzliche Skipperhaftpflicht erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Der Hinweis „Versicherung vorhanden“ ersetzt daher keine Prüfung des Umfangs.

Zunächst klären, wer mitversichert ist

Entscheidend ist, ob die konkrete Police neben dem Versicherungsnehmer auch Eigner, berechtigte Schiffsführer, Charterer und gegebenenfalls weitere Personen erfasst. Voraussetzungen und Grenzen können sich aus den Bedingungen ergeben. Die bloße Übernahme des Steuers macht nicht jede Person automatisch in jeder Situation zum Versicherten.

Vor dem Törn sollten deshalb vollständige und aktuelle Versicherungsangaben vorliegen. Wichtig ist auch, ob die tatsächliche Nutzung gedeckt ist: private Fahrt, entgeltliche Charter, gewerbliche Tätigkeit oder besondere Veranstaltungen können unterschiedlich behandelt werden. Eine allgemeine Bescheinigung sollte mit dem geplanten Einsatz zusammenpassen.

Fremdschaden und Schaden an der Charteryacht unterscheiden

Eine Haftpflichtversicherung betrifft grundsätzlich Ansprüche Dritter. Die Kaskoversicherung betrifft dagegen im vereinbarten Umfang Schäden an der versicherten Yacht selbst. Kommt es beim Manöver zur Kollision, können deshalb mehrere getrennte Fragen entstehen: der Schaden am anderen Boot, der Schaden an der Charteryacht und mögliche Forderungen des Vercharterers gegen den Skipper.

Gerade Schäden an der gemieteten oder gecharterten Yacht können besonderen Ausschlüssen oder Erweiterungen unterliegen. Eine Skipperhaftpflicht kann bestimmte Lücken schließen, muss aber selbst geprüft werden. Sie ersetzt nicht automatisch eine Kaskodeckung, Kautionsversicherung oder jede vertragliche Verpflichtung aus dem Chartervertrag.

Diese Punkte sollten vor der Übernahme geklärt sein

  • Welche Personen und welches konkrete Boot sind versichert?
  • Ist die vereinbarte Charter- und Nutzungsart umfasst?
  • Passt das Fahrtgebiet einschließlich geplanter Abstecher?
  • Welche Selbstbeteiligungen, Ausschlüsse und Höchstbeträge gelten?
  • Wie werden Schäden an der Charteryacht und mögliche Rückgriffe behandelt?
  • Welche Meldepflichten und Ansprechpartner gelten im Schadenfall?

Unklare Antworten sollten möglichst schriftlich konkretisiert werden. Die Frage „Bin ich versichert?“ ist weniger hilfreich als die Beschreibung eines bestimmten Risikos. Auch der Chartervertrag gehört in die Prüfung, weil er zusätzliche Verpflichtungen oder Kostenregelungen enthalten kann.

Gesetzliche Grundregeln nicht ungeprüft übertragen

§ 100 VVG beschreibt das allgemeine Leistungsmodell einer Haftpflichtversicherung. Für Seeversicherungen enthält § 209 VVG jedoch eine Ausnahme; bei Großrisiken nach § 210 VVG bestehen zusätzliche vertragliche Freiheiten. Maßgeblich bleiben deshalb versichertes Risiko, anwendbares Recht und vollständige Bedingungen.

Ein sorgfältig dokumentierter Übergabezustand der Yacht hilft außerdem bei späteren Streitigkeiten über Vorschäden. Übernahmeprotokoll, Fotos, Versicherungspapiere und Chartervertrag sollten vor Fahrtbeginn verfügbar sein. So lassen sich im Schadenfall Verantwortlichkeit und Deckung gezielter prüfen.

Weiterführend: Was nach einer Kollision an die Versicherung gemeldet werden sollte.

Rechtlich überarbeitet am 30. September 2026.