Schonfristzahlung: Wie viel müssen Mieter nachzahlen?

Eine Nachzahlung kann eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen bei Wohnraum noch unwirksam machen. Dafür müssen die gesetzlich erfassten Rückstände vollständig und rechtzeitig ausgeglichen werden. Eine zusätzlich erklärte ordentliche Kündigung erledigt sich dadurch allerdings nicht automatisch.

Welcher Betrag muss ausgeglichen werden?

Eine bloße Teilzahlung genügt grundsätzlich nicht. Es müssen die vom Gesetz erfassten fälligen Beträge vollständig erledigt sein. Deshalb sind Mietkonto, weitere Fälligkeiten und bereits geleistete Zahlungen sorgfältig abzugleichen. Berechtigte Minderungen oder Gegenrechte können die tatsächliche Schuld beeinflussen, sollten aber rechtlich belastbar sein. Prozesskosten und andere Nebenforderungen sind von den für die Heilung maßgeblichen Mietforderungen zu unterscheiden; sie verschwinden durch die Schonfristwirkung nicht automatisch. Ein nachvollziehbarer Zahlungszweck und der Nachweis des Eingangs helfen, spätere Streitigkeiten über Umfang und Zeitpunkt der Befriedigung zu vermeiden.

Kann eine öffentliche Stelle die Zahlung sichern?

Die gesetzliche Wirkung kann auch eintreten, wenn sich eine öffentliche Stelle innerhalb der Frist zur Befriedigung verpflichtet. Ein bloß gestellter Antrag auf Unterstützung genügt dafür nicht ohne Weiteres. Die Erklärung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und rechtzeitig vorliegen. Betroffene sollten deshalb frühzeitig Kontakt aufnehmen und Kündigung, Klageschrift sowie eine vollständige Forderungsaufstellung bereithalten. Die genaue Formulierung und Reichweite der Übernahmeerklärung sind wichtig. Unabhängig davon müssen gerichtliche Fristen beachtet werden; ein laufender Antrag auf Hilfe ersetzt keine erforderliche Reaktion auf die Räumungsklage.

Welche weiteren Grenzen sind zu beachten?

Die Schonfristregel greift nicht erneut, wenn innerhalb des gesetzlichen Zweijahreszeitraums bereits eine entsprechende Kündigung durch Schonfristzahlung unwirksam geworden war. Frühere Vorgänge müssen deshalb offengelegt werden. Zudem beseitigt die Heilung nicht jede Kostenfolge eines bereits veranlassten Verfahrens. Nach der Zahlung sollte geklärt werden, welche Kündigungen und Forderungen noch verfolgt werden. Eine ausdrückliche Einigung über die Fortsetzung des Mietverhältnisses kann zusätzliche Sicherheit schaffen. Wer Hilfe benötigt, sollte deshalb Zahlung, gerichtliche Verteidigung und mögliche Verhandlungen über den Wohnungsverbleib zeitlich aufeinander abstimmen.

Wann endet die Schonfrist?

Nach § 569 Absatz 3 Nummer 2 BGB endet sie zwei Monate nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs, regelmäßig also nach Zustellung der Räumungsklage. Maßgeblich sind die fällige Miete und eine fällige Nutzungsentschädigung nach § 546a Absatz 1 BGB. Bis zur Zahlung können weitere Beträge fällig werden. Deshalb reicht es nicht stets, nur die Rückstandssumme aus dem Kündigungsschreiben zu überweisen.

Warum kann die Wohnung trotzdem gefährdet bleiben?

Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 23. Oktober 2024 – VIII ZR 106/23 bestätigt, dass die Schonfristwirkung eine ordentliche Kündigung nicht erfasst. Deren Voraussetzungen müssen gesondert geprüft werden. Betroffene sollten deshalb alle Kündigungserklärungen und die Klage gemeinsam prüfen lassen. Auch nach vollständiger Zahlung bleibt eine fristgerechte Verteidigung erforderlich, solange das Gericht das Verfahren nicht entsprechend beendet hat.

Rechtsgrundlagen: § 569 BGB; § 543 BGB; § 546a BGB; § 573 BGB; § 261 ZPO.

Weitere Erläuterungen: Schonfristzahlung im Rechtsglossar der Kanzlei.

Rechtlich überarbeitet am 1. Oktober 2026.