Widerklage oder Aufrechnung: Wie setze ich Gegenansprüche durch?

Wer verklagt wird, kann selbst eine Forderung gegen den Kläger haben. Eine Widerklage dient dazu, hierüber eine eigene gerichtliche Entscheidung zu erhalten. Ob sie, eine Aufrechnung oder eine Kombination sinnvoll ist, hängt vom gewünschten Ergebnis und den jeweiligen Ansprüchen ab.

Der Beklagte verfolgt ein eigenes Begehren

Wer verklagt wird, kann sich auf die Abweisung der Klage beschränken oder zusätzlich einen eigenen Anspruch geltend machen. Erfolgt dies im bestehenden Verfahren gegen den Kläger, spricht man von einer Widerklage. Sie benötigt einen bestimmten Antrag und eine nachvollziehbare Begründung. Eine bloße Beschwerde über das Verhalten des Klägers genügt nicht. Durch die Widerklage wird der bisherige Beklagte zugleich Widerkläger; der Kläger wird Widerbeklagter. Über beide Begehren ist nach den jeweils einschlägigen rechtlichen Voraussetzungen zu entscheiden.

Unterschied zur Aufrechnung

Bei einer Aufrechnung wird eine Gegenforderung grundsätzlich zur Abwehr der eingeklagten Forderung eingesetzt. Mit einer Widerklage wird dagegen eine eigene gerichtliche Verurteilung angestrebt. Das kann wichtig sein, wenn die Gegenforderung höher ist als die Klageforderung oder unabhängig von deren Bestehen durchgesetzt werden soll. Beide Gestaltungsmöglichkeiten haben unterschiedliche Auswirkungen auf Streitgegenstand, Rechtskraft und Kosten. Sie können in geeigneten Fällen kombiniert werden, müssen dann aber klar aufeinander abgestimmt sein. Dieselbe Forderung darf nicht ohne nachvollziehbare Abgrenzung mehrfach zur Entscheidung gestellt werden.

Beispiel: Die Gegenforderung ist höher

Angenommen, der Kläger fordert 2.000 Euro und der Beklagte hat eine aufrechenbare Gegenforderung von 5.000 Euro. Eine wirksame Aufrechnung kann die Klageforderung beseitigen, verschafft aber keinen Zahlungstitel über die verbleibenden 3.000 Euro. Dafür ist ein entsprechendes eigenes Begehren erforderlich. Die Anträge müssen sicherstellen, dass derselbe Betrag nicht zugleich unübersichtlich als Aufrechnung und als unbedingte Zahlungsforderung verfolgt wird.

Welche Angaben braucht der eigene Anspruch?

Auch eine Widerklage benötigt einen bestimmten Antrag und Tatsachen zu ihrer rechtlichen Grundlage. Rechnungen oder eine pauschale Behauptung, der Kläger schulde ebenfalls Geld, reichen nicht stets aus. Hilfreich sind eine getrennte Berechnung, Angaben zur Fälligkeit und passende Beweismittel. Zuständigkeit und Kosten nach § 33 ZPO und § 45 GKG sollten vorab geprüft werden. Der Erfolg der Hauptverteidigung sagt noch nichts über den Erfolg der Widerklage aus.

Rechtsgrundlagen: § 33 ZPO – Gerichtsstand der Widerklage; § 253 ZPO – Klageschrift; § 533 ZPO – Widerklage in der Berufung; § 45 GKG – Klage und Widerklage.

Weitere Erläuterungen: Widerklage im Rechtsglossar der Kanzlei.

Rechtlich überarbeitet am 1. Oktober 2026.