Verkehrsunfall: Was muss ich unmittelbar danach tun?
Nach einem Verkehrsunfall stehen die Sicherheit aller Beteiligten und Hilfe für Verletzte an erster Stelle. Anschließend müssen die notwendigen Feststellungen ermöglicht werden. Eine geordnete Dokumentation hilft bei der späteren Schadensregulierung, darf aber niemanden zusätzlich gefährden.
Zuerst sichern, helfen und Feststellungen ermöglichen
Nach einem Unfall stehen die Sicherung der Unfallstelle und erforderliche Hilfeleistungen im Vordergrund. § 34 StVO enthält insbesondere Pflichten zum Anhalten, zur Sicherung und zur Ermöglichung notwendiger Feststellungen. Bei Verletzungen oder Gefahren sind die zuständigen Rettungs- und Polizeistellen einzuschalten. Ein bloßer Zettel am beschädigten Fahrzeug ersetzt die gesetzlichen Pflichten nicht ohne Weiteres. Halten Sie Angaben zu Beteiligten, Fahrzeugen und möglichen Zeugen fest, soweit dies sicher möglich ist. Spontane rechtliche Schuldanerkenntnisse sind von sachlichen Angaben zum tatsächlichen Geschehen zu unterscheiden.
Unfallhergang und Schäden dokumentieren
Fotos sollten nach Möglichkeit Fahrzeugstellungen, Fahrbahnmarkierungen, Beschilderung und sichtbare Schäden zeigen. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Wetter und den Ablauf aus eigener Erinnerung. Kontaktdaten unabhängiger Zeugen können später besonders hilfreich sein. Bei Beschwerden nach dem Unfall ist eine zeitnahe medizinische Untersuchung wichtig; ärztliche Befunde dienen auch der späteren Zuordnung. Verändern Sie Belege nicht und bewahren Sie Originaldateien auf. Eine kurze eigene Gedächtnisnotiz ersetzt keinen Beweis, kann aber helfen, die Darstellung über längere Zeit konsistent und nachvollziehbar zu halten.
Müssen die Fahrzeuge immer unverändert stehen bleiben?
Bei geringfügigem Schaden verlangt § 34 Absatz 1 Nummer 2 StVO, unverzüglich beiseitezufahren. Ein kleines Schadensereignis rechtfertigt deshalb nicht, den Verkehr unbegrenzt zu blockieren. Soweit gefahrlos möglich, können Fahrzeugpositionen zuvor kurz dokumentiert werden. Bei Verletzten oder einer gefährlichen Lage richten sich die weiteren Schritte nach den Sicherheits- und Hilfeerfordernissen. Aufnahmen sind diesen Pflichten unterzuordnen.
Welche Angaben sollten ausgetauscht werden?
Zu den gesetzlich vorgesehenen Angaben gehören auf Verlangen insbesondere Name und Anschrift sowie Angaben zur Haftpflichtversicherung nach bestem Wissen. Führerschein und Fahrzeugschein sind vorzuweisen. Sinnvoll ist außerdem, Kennzeichen und erreichbare Zeugen festzuhalten. Angaben zur eigenen Beteiligung sind von einer abschließenden rechtlichen Schuldzuweisung zu unterscheiden. Anschließend sollten die Versicherungsunterlagen auf Meldepflichten geprüft und sämtliche Belege zu Schaden, Abschleppen oder weiteren Aufwendungen geordnet aufbewahrt werden.
Rechtsgrundlagen: § 34 StVO; § 7 StVG; § 17 StVG; § 18 StVG; § 115 VVG; § 249 BGB.
Weitere Erläuterungen: Verkehrsunfall im Rechtsglossar der Kanzlei.
Rechtlich überarbeitet am 1. Oktober 2026.