Klageerwiderung: Welche Fristen müssen Sie einhalten?
Nach Zustellung einer Klage laufen häufig mehrere Fristen nebeneinander. Wer nur die längere Erwiderungsfrist beachtet, kann die frühere Frist für die Verteidigungsanzeige übersehen und ein Versäumnisurteil riskieren.
Fristen und Vertretung beachten
Eine Notfrist kann nicht durch eine gewöhnliche Fristverlängerung verlängert werden. Bei der gerichtlichen Erwiderungsfrist kommt dagegen eine Verlängerung nach § 224 ZPO in Betracht, wenn erhebliche Gründe glaubhaft gemacht werden. Sie muss rechtzeitig beantragt werden; auf eine Bewilligung darf nicht ohne gerichtliche Entscheidung vertraut werden. Vor Landgerichten und Oberlandesgerichten ist grundsätzlich § 78 ZPO zu beachten. Dort genügt ein selbst verfasster Brief der Partei regelmäßig nicht als wirksame anwaltliche Prozesshandlung. Für Rechtsanwälte gelten zudem die elektronischen Einreichungspflichten.
Tatsachen konkret und wahrheitsgemäß beantworten
Nach § 138 ZPO müssen sich die Parteien vollständig und wahrheitsgemäß zum Tatsachenvortrag erklären. Nicht ausdrücklich bestrittene Tatsachen können als zugestanden gelten, soweit eine Bestreitensabsicht nicht aus den übrigen Erklärungen hervorgeht. Die notwendige Ausführlichkeit hängt vom gegnerischen Vortrag und den eigenen Erkenntnismöglichkeiten ab. Eine pauschale Zurückweisung sämtlicher Behauptungen kann unzureichend sein. Sinnvoll ist die Trennung zwischen unstreitigen Umständen, ausdrücklich bestrittenen Angaben und eigener abweichender Darstellung. Rechtliche Bewertungen müssen dabei von tatsächlichen Vorgängen unterschieden werden; bloße Empörung ersetzt keine sachliche Erwiderung.
Zwei Termine getrennt notieren
Im schriftlichen Vorverfahren beträgt die Notfrist zur Verteidigungsanzeige bei Zustellung im Inland grundsätzlich zwei Wochen. Für die inhaltliche Erwiderung setzt das Gericht eine gesonderte Frist. Tragen Sie beide Termine ein und übermitteln Sie Klage, gerichtliche Verfügung und Zustellumschlag vollständig an Ihre Vertretung. Verhandlungen mit dem Kläger verschieben gerichtliche Fristen nicht von selbst.
Ein Verlängerungsantrag ist noch keine Verlängerung
Benötigen Sie mehr Zeit für Unterlagen, muss rechtzeitig geklärt werden, welche Frist verlängerbar ist und wer den Antrag stellen darf. Für eine Notfrist gelten andere Regeln als für eine richterlich gesetzte Frist. Bis zur Entscheidung sollten Sie sich nicht auf eine erbetene Verlängerung verlassen. Bei bereits eingetretener Versäumung ist unverzüglich zu prüfen, welche prozessualen Möglichkeiten noch bestehen.
Rechtsgrundlagen: § 276 ZPO – Schriftliches Vorverfahren; § 277 ZPO – Klageerwiderung; § 138 ZPO – Erklärungspflicht; § 296 ZPO – Verspätetes Vorbringen.
Weitere Erläuterungen: Klageerwiderung im Rechtsglossar der Kanzlei.
Stand: 1. Oktober 2026.