Klage erhalten: Was gehört in die Klageerwiderung?
Eine Klage sollte weder ignoriert noch nur mit einem empörten Widerspruch beantwortet werden. Die Klageerwiderung muss erkennen lassen, weshalb der Anspruch oder das Verfahren beanstandet wird und worauf die Verteidigung beruht.
Die Antwort auf die Klage
Mit der Klageerwiderung nimmt die beklagte Partei zu dem gegen sie erhobenen Anspruch Stellung. Regelmäßig wird beantragt, die Klage abzuweisen; der Antrag allein erklärt jedoch noch nicht, weshalb dies geschehen soll. Entscheidend sind die Einwendungen gegen Zulässigkeit oder Begründetheit und die dazugehörigen Tatsachen. § 277 ZPO regelt die Klageerwiderung und verlangt die erforderlichen Verteidigungsmittel. Eine sorgfältige Antwort arbeitet die streitigen Punkte der Klageschrift heraus und ordnet ihnen die eigene Darstellung sowie geeignete Beweismittel zu.
Verteidigungsanzeige ist ein eigener Schritt
Ordnet das Gericht ein schriftliches Vorverfahren an, verlangt § 276 ZPO grundsätzlich zunächst eine Anzeige, ob sich der Beklagte gegen die Klage verteidigen will. Für eine Zustellung im Inland gilt hierfür eine zweiwöchige Notfrist. Daneben setzt das Gericht eine Frist zur schriftlichen Klageerwiderung, die mindestens zwei weitere Wochen beträgt. Die Verteidigungsanzeige ersetzt also keine inhaltliche Erwiderung. Umgekehrt darf die Vorbereitung eines ausführlichen Schriftsatzes nicht dazu führen, dass die frühere Notfrist übersehen wird. Bei Auslandszustellungen gelten besondere Fristregeln.
Vom eigenen Ablauf zur gerichtlichen Antwort
Erstellen Sie zunächst eine zeitliche Übersicht der entscheidenden Vorgänge: Vertrag, Leistung, Beanstandung, Zahlung und Schriftwechsel. Vergleichen Sie diese anschließend mit den Behauptungen der Klage. Eine hilfreiche Erwiderung benennt konkrete Abweichungen und ordnet ihnen Belege zu. Einzelne unstreitige Punkte können eingeräumt werden, ohne dadurch automatisch den gesamten geltend gemachten Anspruch anzuerkennen.
Was Sie Ihrer Kanzlei früh mitteilen sollten
Nennen Sie vorhandene Zeugen, fehlende Unterlagen und sämtliche gerichtlichen Termine. Auch frühere Zusagen gegenüber der Gegenseite oder bereits geführte Vergleichsgespräche gehören in die Vorbereitung. Überlassen Sie die Entscheidung über Anträge und rechtliche Einreden nicht einer ungeordneten Anlage. Die frühzeitige Zuarbeit ermöglicht, Zulässigkeit, Anspruchshöhe und mögliche Gegenforderungen gemeinsam zu bewerten.
Rechtsgrundlagen: § 276 ZPO – Schriftliches Vorverfahren; § 277 ZPO – Klageerwiderung; § 138 ZPO – Erklärungspflicht; § 296 ZPO – Verspätetes Vorbringen.
Weitere Erläuterungen: Klageerwiderung im Rechtsglossar der Kanzlei.
Stand: 1. Oktober 2026.