Mietwagen und Nutzungsausfall: Geht beides nach einem Unfall?

Nach einem Unfall steht das eigene Auto mehrere Tage nicht zur Verfügung. Ob Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder zeitlich getrennt beides verlangt werden kann, hängt vom tatsächlichen Ablauf und den jeweiligen Voraussetzungen ab.

Sind Mietwagen und Nutzungsausfall gleichzeitig möglich?

Für denselben Zeitraum und denselben Fahrzeugausfall kann grundsätzlich nicht gleichzeitig voller Mietwagenkostenersatz und eine zusätzliche Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden. Beide Positionen betreffen die ausgefallene Nutzungsmöglichkeit auf unterschiedliche Weise. Bei zeitlich getrennten Abschnitten kann eine gesonderte Betrachtung erforderlich sein. Auch Nutzungsausfall hat eigene Voraussetzungen, etwa Nutzungswillen und Nutzungsmöglichkeit. Wer auf einen Mietwagen verzichtet, erhält deshalb nicht automatisch in jeder Situation eine Geldentschädigung. Die gewählte Abrechnung sollte die tatsächlichen Zeiträume klar erkennen lassen.

Welche Unterlagen helfen bei einer Kürzung?

Benötigt werden Mietvertrag, Rechnung, Fahrzeugdaten, Miet- und Rückgabetermine sowie der Reparatur- oder Beschaffungsverlauf. Angebote und Hinweise auf besondere Anmietbedingungen sollten ebenfalls gesichert werden. Bei einer Abtretung ist zu prüfen, wer welche Forderung geltend machen darf. Ein Kürzungsschreiben sollte nach Tarif, Dauer und Zusatzpositionen getrennt ausgewertet werden. So lässt sich feststellen, ob über die tatsächliche Erforderlichkeit, eine rechtliche Begrenzung oder lediglich eine unzureichende Dokumentation gestritten wird.

Ein Beispiel mit zwei Zeitabschnitten

Für die ersten Tage wird ein Mietwagen genutzt, danach steht bis zum Ende der erforderlichen Reparaturzeit kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Diese Abschnitte können getrennt geprüft werden. Für die mietwagenfreien Tage müssen jedoch auch die Voraussetzungen einer Nutzungsausfallentschädigung vorliegen. Die bloße Rückgabe des Mietwagens begründet noch keinen automatischen Anspruch für alle folgenden Tage.

Eine gemeinsame Zeitübersicht erstellen

Notieren Sie Unfalltag, Begutachtung, Reparaturbeginn, Fertigstellung und Abholung sowie Mietbeginn und Rückgabe. Halten Sie Verzögerungsursachen und den tatsächlichen Fahrzeugbedarf fest. Damit lassen sich Überschneidungen und unbegründete Lücken vermeiden. Die Ansprüche sollten außerdem mit bereits erfolgten Zahlungen abgeglichen werden. Wer dieselbe ausgefallene Nutzung zweimal ansetzt, riskiert berechtigte Kürzungen und einen vermeidbaren Abrechnungsstreit.

Rechtsgrundlagen: § 249 BGB; § 254 BGB; § 287 ZPO.

Weitere Erläuterungen: Mietwagenkosten im Rechtsglossar der Kanzlei.

Stand: 1. Oktober 2026.