Zahlungsunfähig trotz Vermögen: Wie wird das geprüft?

Ein Unternehmen besitzt wertvolle Anlagen und kann trotzdem seine fälligen Rechnungen nicht bezahlen. Insolvenzrechtliche Zahlungsunfähigkeit betrifft die rechtzeitige Verfügbarkeit von Geld und nicht lediglich die Höhe des Vermögens.

Fällige Verpflichtungen und verfügbare Mittel

Zahlungsunfähigkeit betrifft die Fähigkeit, rechtzeitig zu zahlen. Nach § 17 Absatz 2 InsO kommt es auf fällige Zahlungspflichten an. Ein Unternehmen kann wertvolle Grundstücke oder Maschinen besitzen und trotzdem zahlungsunfähig sein, wenn sich daraus nicht rechtzeitig Liquidität gewinnen lässt. Umgekehrt beweist ein bilanzieller Verlust allein keine Zahlungsunfähigkeit. Für die Prüfung sind Bankguthaben, verfügbare Kreditlinien und zeitnah realisierbare Zuflüsse den relevanten Verbindlichkeiten gegenüberzustellen. Maßgeblich ist die tatsächliche Verfügbarkeit; unverbindliche Finanzierungszusagen dürfen nicht wie sicher vorhandenes Geld behandelt werden.

Zahlungsstockung richtig abgrenzen

Eine kurzfristige Zahlungsstockung ist von einem insolvenzrechtlich erheblichen Liquiditätsmangel zu unterscheiden. Nach der Rechtsprechung spricht eine innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Lücke von mindestens zehn Prozent grundsätzlich für Zahlungsunfähigkeit. Ausnahmen erfordern besonders belastbare Umstände, insbesondere eine nahezu sichere baldige Schließung der Lücke und zumutbares Zuwarten der Gläubiger. Auch eine kleinere Lücke kann relevant sein, wenn eine Verschlechterung absehbar ist. Die Prozentgrenze ist daher kein Freibrief, einzelne Gläubiger dauerhaft unbezahlt zu lassen. Der Verlauf muss nachvollziehbar dokumentiert werden.

Welche Mittel sind tatsächlich verfügbar?

Prüfen Sie Bankguthaben, nutzbare Kreditlinien und hinreichend sichere Zuflüsse. Eine zum Verkauf vorgesehene Immobilie schafft erst dann Liquidität, wenn der Erlös rechtzeitig realisierbar ist. Auch eine hohe Kundenforderung kann wegen Streit oder Zahlungsproblemen des Kunden ausfallen. Solche Unterschiede müssen im Liquiditätsstatus und in der kurzfristigen Planung sichtbar bleiben.

Die Zehnprozentgrenze richtig verstehen

Die Rechtsprechung zur Liquiditätslücke enthält Regeln und Ausnahmen, keine Erlaubnis zu dauerhafter Nichtzahlung. Bereits absehbare Verschlechterungen können auch bei einer kleineren Lücke bedeutsam sein. Für eine größere Lücke reichen vage Hoffnungen auf spätere Einnahmen nicht aus. Die Berechnung sollte daher durch Fälligkeitslisten, konkrete Zahlungseingänge und eine nachvollziehbare zeitliche Entwicklung getragen werden.

Rechtsgrundlagen: § 17 InsO – Zahlungsunfähigkeit; § 15a InsO – Antragspflicht. Ergänzend: BGH, Urteil vom 24.05.2005 – IX ZR 123/04.

Weitere Erläuterungen: Zahlungsunfähigkeit im Rechtsglossar der Kanzlei.

Stand: 1. Oktober 2026.