Welche Vermögenswerte eignen sich als Sacheinlage?

Bei einer Sacheinlage wird Kapital durch einen geeigneten Vermögenswert statt durch Geld aufgebracht. Entscheidend ist nicht nur sein wirtschaftlicher Nutzen, sondern auch, ob er wirksam und vollständig übertragen werden kann.

Was als Sacheinlage in Betracht kommt

Als Sacheinlagen kommen beispielsweise Grundstücke, Maschinen, übertragbare Rechte oder ein Unternehmen in Betracht. Entscheidend sind rechtliche Übertragbarkeit, wirtschaftlicher Wert und die Eignung zur Erfüllung der übernommenen Einlage. Eine bloße Hoffnung auf künftige Erträge genügt nicht. Für die Aktiengesellschaft stellt § 27 Absatz 2 AktG ausdrücklich klar, dass Verpflichtungen zu Dienstleistungen keine Sacheinlagen sein können. Auch bei der GmbH darf eine geschuldete Kapitalleistung nicht schlicht durch zukünftige Mitarbeit ersetzt werden. Belastungen oder Rechte Dritter können die Eignung und den Wert beeinflussen.

Vereinbarung und Offenlegung bei der GmbH

Bei einer Sachgründung der GmbH müssen Gegenstand der Sacheinlage und der zugehörige Nennbetrag des Geschäftsanteils nach § 5 Absatz 4 GmbHG im Gesellschaftsvertrag festgesetzt werden. Hinzu kommen gesetzliche Angaben und Nachweise, insbesondere der Sachgründungsbericht. Die Leistung ist vor der Anmeldung so zu bewirken, dass sie endgültig zur freien Verfügung der Geschäftsführer steht, § 7 Absatz 3 GmbHG. Bei einer Kapitalerhöhung gelten ergänzende Vorschriften. Eine pauschale Satzungsangabe wie Betriebsausstattung kann deshalb unzureichend sein, wenn der konkrete Einlagegegenstand nicht bestimmbar ist.

Eigentum und Rechte Dritter zuerst klären

Eine geleaste Maschine kann nicht wie unbelastetes Eigentum eingebracht werden. Bei Forderungen sind Abtretungsverbote, Bestand und Einbringlichkeit zu prüfen; bei Rechten können Zustimmungserfordernisse bestehen. Beschreiben Sie den Gegenstand so genau, dass seine Identität feststeht. Die bloße Sammelbezeichnung für eine Ausstattung lässt häufig wichtige Bewertungs- und Übertragungsfragen offen.

Arbeitsleistung ersetzt nicht beliebig Kapital

Künftige Mitarbeit ist nicht ohne Weiteres als Sacheinlage zur Deckung des Stammkapitals geeignet. Für eine Personengesellschaft können andere Beitragsregeln gelten als für GmbH oder AG. Bei der Sachgründung einer GmbH müssen Satzung, Sachgründungsbericht und tatsächliche Übertragung zusammenpassen. Ein bloßes Versprechen, einen Gegenstand später bereitzustellen, erfüllt die Leistungsvoraussetzungen vor der Anmeldung nicht.

Rechtsgrundlagen: § 5 GmbHG – Stammkapital und Geschäftsanteile; § 9 GmbHG – Überbewertung; § 19 GmbHG – Leistung der Einlagen; § 27 AktG – Sacheinlagen.

Weitere Erläuterungen: Sacheinlage im Rechtsglossar der Kanzlei.

Stand: 1. Oktober 2026.