Wechsel zur PartG mbB: Was wird aus bestehenden Aufträgen?
Eine Partnerschaft soll künftig mit beschränkter Berufshaftung arbeiten? Der Übergang benötigt mehr als einen neuen Zusatz auf dem Briefkopf.
Wechsel und bestehende Aufträge
Beim Übergang einer gewöhnlichen Partnerschaft zur mbB sind Registeranmeldung, Versicherung und Vertragsgestaltung zeitlich zu koordinieren. Bereits entstandene Haftungsrisiken verschwinden nicht allein durch eine spätere Namensänderung. Für bestehende Aufträge sind Bearbeitungszeitraum, maßgebliche Pflichtverletzung und Versicherungsbedingungen einzeln zu untersuchen. Auch der Eintritt neuer Partner oder eine Umstrukturierung kann zusätzlichen Abstimmungsbedarf auslösen. Eine dokumentierte Bestandsaufnahme sollte deshalb offene Beschwerden, bekannte Schäden und noch laufende Tätigkeiten erfassen. Pauschale Zusicherungen, sämtliche Altfälle seien automatisch mitversichert oder erledigt, bieten keine tragfähige Grundlage.
Praktische Organisation bleibt entscheidend
Die Haftungsordnung entbindet die Berufsträger nicht von sorgfältiger Arbeit. Fristenkontrolle, Vertretungsregelungen, Interessenkonfliktprüfung und nachvollziehbare Auftragsannahme bleiben zentrale Aufgaben. Schadensanzeige und Kommunikation mit dem Versicherer sollten nach den vereinbarten Obliegenheiten organisiert sein. Vor einem Anerkenntnis oder Vergleich sind Haftungs- und Deckungsfragen abzustimmen. Auftraggeber sollten wiederum den genauen Namen ihres Vertragspartners und den Umfang des übernommenen Auftrags dokumentieren. Das erleichtert die spätere Zuordnung einer Pflichtverletzung und verhindert, dass Gesellschaft, einzelne Berufsträger und Versicherer ohne Prüfung als austauschbare Anspruchsgegner behandelt werden.
Stichtage nachvollziehbar erfassen
Halten Sie Versicherungsbeginn, Registervorgänge und Bearbeitungszeiträume laufender Aufträge getrennt fest. Erfassen Sie bekannte Beschwerden mit ihrem tatsächlichen Verlauf. Eine solche Übersicht hilft bei der Zuordnung möglicher Pflichtverletzungen, ohne deren rechtliche oder versicherungsvertragliche Bewertung vorwegzunehmen.
Deckung konkret bestätigen lassen
Lassen Sie sich den Schutz für fortgeführte Tätigkeiten und mögliche Vorbelastungen anhand der konkreten Police erläutern. Allgemeine Aussagen über eine lückenlose Absicherung reichen dafür nicht. Besonders wichtig sind Definitionen des Versicherungsfalls, Meldepflichten und vereinbarte Ausschlüsse.
Rechtsgrundlagen: § 8 PartGG – Haftung; § 115 VVG – Direktanspruch; § 59n BRAO – Berufshaftpflichtversicherung.
Weitere Erläuterungen: Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung im Rechtsglossar der Kanzlei.
Stand: 1. Oktober 2026.