Folgeprämie offen: Wann droht Verlust des Versicherungsschutzes?
Eine Mahnung des Versicherers sollte sofort geprüft werden. Bei Folgeprämien hängen Leistungsfreiheit und Kündigung von besonderen gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Folgeprämie und qualifizierte Mahnung
Nach § 38 Absatz 1 VVG kann der Versicherer wegen einer nicht rechtzeitig gezahlten Folgeprämie in Textform eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Rückständige Prämie, Zinsen und Kosten müssen einzeln beziffert und die gesetzlichen Folgen erläutert werden; bei zusammengefassten Verträgen sind die Beträge zu trennen. Für Leistungsfreiheit nach Absatz 2 müssen insbesondere Fristablauf, späterer Eintritt des Versicherungsfalls und fortbestehender Verzug zusammentreffen. Auch eine Kündigung setzt die gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Eine unzutreffende Mahnung sollte dennoch umgehend mit den eigenen Belegen abgeglichen werden.
Prämienanpassung
Langfristige Verträge können wirksame Anpassungsklauseln oder gesetzliche Änderungsmechanismen enthalten. In Kranken-, Lebens-, Gebäude- oder Kfz-Versicherungen gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Eine Beitragserhöhung kann Sonderkündigungsrechte auslösen. Ob die Anpassung materiell und formell wirksam ist, verlangt eine Prüfung der Begründung und Vertragsgrundlage. Eine Kündigung ohne gesicherte Anschlussdeckung kann dennoch riskanter sein als eine zunächst vorbehaltene Zahlung.
Mahnung mit Zahlungen abgleichen
Vergleichen Sie die aufgeschlüsselten Forderungen mit Ihren Zahlungsbelegen und prüfen Sie den Zugang des Schreibens. Bei mehreren Verträgen müssen Rückstände eindeutig zugeordnet sein. Leiten Sie berechtigte Einwände nachweisbar weiter und klären Sie, welche Beträge tatsächlich noch offen sind.
Nachzahlung beseitigt nicht jede Folge
§ 38 Absatz 3 VVG ermöglicht unter seinen Voraussetzungen, eine Kündigung durch rechtzeitige Nachzahlung unwirksam werden zu lassen. Die gesetzliche Leistungsfreiheit für einen bereits in der Zwischenzeit eingetretenen Versicherungsfall bleibt davon zu unterscheiden. Lassen Sie deshalb auch den Schadenzeitpunkt prüfen.
Rechtsgrundlagen: § 38 VVG – Zahlungsverzug bei Folgeprämie; § 40 VVG – Kündigung bei Prämienerhöhung; § 42 VVG – Abweichende Vereinbarungen.
Weitere Erläuterungen: Versicherungsprämie im Rechtsglossar der Kanzlei.
Stand: 1. Oktober 2026.