Exklusivität beim Unternehmensverkauf: Darf ich auf einen zweiten Interessenten reagieren?

Sie haben einem Kaufinteressenten für einige Wochen Exklusivität zugesagt. Während der Unternehmensprüfung meldet sich ein zweiter Interessent mit einem höheren Preis. Ob Sie antworten, Unterlagen herausgeben oder verhandeln dürfen, ergibt sich aus der konkreten Exklusivitätsabrede. Ein besseres Angebot hebt sie nicht von selbst auf.

Welche Handlung ist tatsächlich untersagt?

Eine Klausel kann sich darauf beschränken, die aktive Suche nach weiteren Käufern zu untersagen. Sie kann aber auch die Aufnahme oder Fortführung von Parallelverhandlungen, die Herausgabe von Unterlagen oder einen Vertragsschluss mit Dritten erfassen. Diese Abstufungen haben unterschiedliche praktische Folgen.

Der Inhalt ist nach § 133 und § 157 BGB auszulegen. Die bloße Bezeichnung „Exklusivität“ ersetzt keine Prüfung des vollständigen Wortlauts. Auch vorhandene Ausnahmen für bereits bekannte Interessenten oder unverlangt eingehende Anfragen gehören dazu.

Fiktiver Vergleich: Eine Vereinbarung untersagt nur, weitere Kaufangebote aktiv einzuholen. Eine andere verbietet während der Prüfungsphase zusätzlich jede Verhandlung und Datenweitergabe an andere Erwerbsinteressenten. Derselbe eingehende Anruf kann unter beiden Texten unterschiedlich zu behandeln sein.

Beginn, Ende und Verlängerung feststellen

Prüfen Sie, ob die Frist mit Unterzeichnung, Datenraumöffnung oder einem anderen Ereignis beginnt. Entscheidend ist außerdem, ob ein festes Ende vereinbart wurde oder eine Verlängerung von bestimmten Voraussetzungen abhängt. Ein späterer Prüfungstermin verschiebt eine vereinbarte Frist nicht automatisch.

Nach Fristablauf können andere Pflichten weiterlaufen, etwa zur Vertraulichkeit. Umgekehrt sollte ein vorzeitiges Ende der Exklusivität nachvollziehbar dokumentiert werden. Schweigen des ersten Interessenten ist keine verlässliche Ersatzregel für eine vereinbarte Beendigung.

Eine Freigabe sollte den geplanten Kontakt genau erfassen

Soll der erste Interessent eine Ausnahme erlauben, beschreiben Sie die gewünschte Handlung: nur eine unverbindliche Antwort, ein Gespräch, Zugang zum Datenraum oder vollständige Parallelverhandlungen. Halten Sie fest, für welchen Interessenten und welchen Zeitraum die Ausnahme gelten soll. Eine Zustimmung zum ersten Telefonat beantwortet nicht automatisch die Frage, ob anschließend vertrauliche Unterlagen versandt werden dürfen. Beachten Sie außerdem vereinbarte Vorgaben zur Form einer Änderung.

Auch eingeschaltete Personen berücksichtigen

Wenn ein Makler, Geschäftsführer oder anderer Verhandlungshelfer weitere Käufer anspricht, muss geprüft werden, welche Handlungen die Vereinbarung dem Verkäufer zuordnet. Unter den Voraussetzungen des § 278 BGB kann das Verschulden einer zur Pflichterfüllung eingesetzten Person zu vertreten sein. Eine klare Information der tatsächlich eingebundenen Personen kann widersprüchliche Kontakte vermeiden.

Eine vertragliche Bindung einer Gesellschaft erfasst allerdings nicht ohne Weiteres jede rechtlich selbständige Konzerngesellschaft als eigene Vertragspartei. Parteienkreis und etwaige Einstandspflichten sollten deshalb ausdrücklich gelesen werden.

Ein Verstoß bedeutet nicht automatisch Ersatz aller Beratungskosten

Für Schadensersatz nach § 280 BGB müssen die konkrete Pflichtverletzung und der dadurch entstandene Schaden bestimmt werden. Nach § 249 BGB geht es um die Lage ohne das schädigende Ereignis. Kosten, die unabhängig von dem Verstoß ohnehin angefallen wären, dürfen deshalb nicht ungeprüft als Gesamtbetrag angesetzt werden.

Eine gesonderte Kostenübernahme oder Vertragsstrafe kann eine weitere Grundlage bilden und muss auf Wirksamkeit und Auslöser geprüft werden. Daraus folgt weder automatisch ein Anspruch auf Verkauf des Unternehmens noch auf den erwarteten Gewinn des Kaufinteressenten.

Bevor Sie auf das zweite Angebot eingehen, sollte daher feststehen, welche Reaktion erlaubt ist und ob eine ausdrückliche Freigabe oder Vertragsänderung benötigt wird. Die Kanzlei Steinwachs kann die Abrede mit dem geplanten Kontakt und dem dokumentierten Verhandlungsstand abgleichen.

Weiterführend: Kaufpreis im Letter of Intent: Ist der Verkauf verbindlich?.

Rechtlich überarbeitet am 30. September 2026.