Das Schulrecht umfasst als juristisches Querschnittsgebiet sämtliche Rechtsvorschriften, die in irgendeiner Weise die Schule betreffen.

Schulen sind in der Regel Anstalten des öffentlichen Rechts. Das Schulrecht ist dem besonderen Verwaltungsrecht zuzuordnen. Schulische Maßnahmen stellen daher häufig einen Verwaltungsakt dar, gegen den die Schüler bzw. deren gesetzliche Vertreter grundsätzlich Widerspruch eingelegen können. Sofern dieser erfolglos ist, besteht die Möglichkeit durch Klage vor den Verwaltungsgerichten gegen die Maßnahme vorzugehen.

Das Schulrecht umfasst dabei insbesondere alle rechtlichen Grundlagen und zum Schulbetrieb und der Schulorganisation, sowie die Rechte und Pflichten der beteiligten Personen, insbesondere Schüler, Lehrer, Eltern und Schulträger (zB Gemeinde) und die sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen.

Gegenstand von Auseinandersetzungen im Schulrecht sind insbesondere:

  • Schulpflicht
  • Schulzeit
  • Schulempfehlungen
  • Schulnoten
  • Versetzung
  • Schulische Ordnungsmaßnahmen
  • Schulnoten
  • Zentralabitur
  • Förderschule / Sonderschule
  • Beamtenrechtliche Fragen im Schulrecht (zB Disziplinarmaßnahmen)
  • Privatschule

Abschluss

Das Schulrecht ist Ländersache (Art. 30 GG, Art. 70 I GG), weshalb es weitestgehend in den jeweiligen Schulgesetzen der Bundesländer normiert ist. Zudem existieren im Schulrecht zahlreiche landesrechtliche Verordnungen.

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über das Schulrecht möglichst umfangreich zu informieren.

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