Das Wettbewerbsrecht umfasst sämtliche Vorschiften, die dem Schutz des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs dienen. Dazu gehören insbesondere das Kartellrecht  sowie Recht des unlauteren Wettbewerbs (Lauterkeitsrecht).

Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz des freien, fairen und unverzerrten Wettbewerbs, mithin den Interessen der Allgemeinheit, der Marktteilnehmer und der Verbraucher.

Das Kartellrecht als Teilgebiet im Wettbewerbsrecht ist vornehmlich im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Es dient der Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere soll das Zusammenwirken mehrere Unternehmen zur Beeinflussung des Wettbewerbs – sogenannte Kartelle – verhindert werden, vgl. § 1 GWB. Die Wettbewerbsaufsicht- und -kontrolle wird im Wettbewerbsrecht durch die Wettbewerbsbehörden (Bundes- bzw. Landeskartellämter) sowie bei europäischer Bedeutung durch die europäische Kommission, ausgeübt.

Das Lauterkeitsrecht als Teilgebiet im Wettbewerbsrecht ist vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Es soll fairen Wettbewerb gewährleisten und Marktteilnehmer vor unlauteren Geschäftspraktiken eines Konkurrenten schützen. Es dient zudem dem Interesse der Allgemeinheit und der Verbraucher vor einer Verfälschung des Wettbewerbs, vgl. § 1 UWG. Anders als z.B. im Kartellrecht werden im Wettbewerbsrecht  Verstöße gegen das UWG vor den Zivilgerichten geltend gemacht, zumeist durch die konkurrierenden Marktteilnehmer oder Interessenverbände, vgl. § 8 Abs. 3 UWG.

Zu den Themenkomplexen im Wettbewerbsrecht gehören unter anderem:

  • Abmahnung im Wettbewerbsrecht
  • Unterlassungserklärung
  • Drittunterwerfung
  • Fusionskontrolle
  • Urheberrecht
  • Gewerblicher Rechtschutz
  • Produktpiraterie

Abschluss

Das Wettbewerbsrecht im besonderen Maße durch europäisches Unionsrecht geprägt, da somit europaweit ein fairer Wettbewerb gewährleistet werden soll. Das nationale Wettbewerbsrecht basiert daher häufig auf europäischen Richtlinien und es sind eine Vielzahl besondere EU-Verordnungen zu beachten.

Auf den folgenden Seiten versuchen wir Sie in Grundzügen über das Wettbewerbsrecht möglichst umfangreich zu informieren

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