Vollkaskoschaden – Rechte, Gutachter & Versicherungstipps

Ein Vollkaskoschaden liegt vor, wenn ein Schaden entweder selbst verursacht wurde oder durch äußere Einflüsse wie Haarwild, Sturm, Hagel, Feuer, Wasser, Diebstahl oder Vandalismus entstanden ist.

Rechte beim Vollkaskoschaden

Wenn ein Schaden auftritt, sollten Sie zunächst wissen, dass die Abwicklung in der Regel über Ihre bestehende Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung erfolgt. Dabei gilt:

  • In der Regel sendet die Versicherung einen eigenen Gutachter, dessen Honorar übernommen wird.

  • Einen Sachverständigen Ihrer Wahl dürfen Sie nur nach schriftlicher Freigabe der Versicherung beauftragen, ansonsten müssen Sie die Kosten selbst tragen.

  • Außerdem ist es empfehlenswert, bei allen Telefonaten mit der Versicherung Datum, Uhrzeit und Namen des Sachbearbeiters zu notieren, um späteren Missverständnissen vorzubeugen.

In welchen Fällen ist ein selbstgewählter Gutachter erstattungsfähig?
  1. Wenn die Versicherung den Schaden nicht zeitnah besichtigen kann.

  2. Wenn das Gutachten der Versicherung fehlerhaft ist.

  3. Nach § 14 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) haben Sie unter den genannten Bedingungen das Recht, einen eigenen Gutachter einzuschalten.

Tipp: Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens haben, zögern Sie nicht, sich an die Rechtsanwälte der Kanzlei STEINWACHS zu wenden, die das Gutachten zunächst prüfen können.

Schadensersatzansprüche beim Vollkaskoschaden

Anders als bei einem Haftpflichtschaden haben Sie beim Vollkaskoschaden nur Anspruch auf den Ersatz der unfallbedingten Schäden, selbst wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben. Weitere Schadensersatzansprüche bestehen in der Regel nicht.


Allgemeine Hinweise zur Kaskoversicherung

  1. Schutzbriefe: Viele Versicherungen bieten sogenannte Schutzbriefe, die im Schadensfall zusätzliche Leistungen wie Ersatzwagen oder ähnliche Mobilitätsservices beinhalten.

  2. Werkstattleistungen: Einige Werkstätten bieten bei Kundendiensten eine Mobilitätsgarantie, oft inklusive Ersatzfahrzeug. Diese Ansprüche sind vertraglich geregelt und müssen strikt von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtfall getrennt werden.

  3. Selbstbeteiligung: Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich nach den Versicherungsbedingungen, und als Versicherungsnehmer tragen Sie in der Regel eine Selbstbeteiligung.


Unterteilung der Kaskoversicherungen

Teilkasko

Deckt unter anderem:

  • Glasbruchschäden

  • Diebstahl

  • Brand

  • Explosion

  • Kurzschluss

  • Schmorschäden

  • Sturm- und Hagelschäden

  • Wasserschäden (z. B. Überschwemmung)

  • Haarwildschäden

Vollkasko

Umfasst alle Leistungen der Teilkasko plus:

  • Selbstverschuldete Unfälle

  • Vandalismus


Fazit

Ein Vollkaskoschaden umfasst sowohl selbst verschuldete Schäden als auch Schäden durch äußere Einflüsse. Für die Abwicklung ist stets die Versicherung zuständig, wobei ein eigener Gutachter nur unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden darf. Außerdem bietet die Kaskoversicherung über Zusatzleistungen wie Schutzbriefe und Werkstattleistungen praktische Vorteile, die Sie als Versicherungsnehmer im Schadensfall nutzen können.