Umweltrecht – Grundlagen
Was ist Umweltrecht?
Das Umweltrecht umfasst alle Rechtsnormen, die den Schutz der Umwelt sicherstellen. Es ist ein breites Rechtsgebiet, da Vorschriften sowohl im öffentlichen Recht als auch im Zivil- und Strafrecht enthalten sind.
Querschnittsmaterie
Umweltschutznormen tauchen in fast allen Bereichen der Rechtsordnung auf. Deshalb spricht man vom Umweltrecht als Querschnittsmaterie. Deutschland hat im Gegensatz zu vielen europäischen Ländern kein einheitliches Umweltgesetzbuch.
Ebenen des Umweltrechts
Das Umweltrecht hat zwei Regelungsebenen:
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Internationale Ebene – umfasst Umweltvölkerrecht und europäisches Umweltrecht.
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Nationale Ebene – besteht aus:
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Umweltverfassungsrecht
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Umweltverwaltungsrecht
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Umweltstrafrecht
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Umweltprivatrecht
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Zentrale nationale Gesetze
Zu den wichtigsten nationalen Vorschriften zählen:
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Atomgesetz (AtG)
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Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
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Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG / AbfG)
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Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
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Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
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Strafnormen gegen die Umwelt (§§ 324–320d StGB)
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Haftungsnormen (§§ 22 WHG, 32 GenTG)
Breiter Anwendungsbereich
Viele Gesetze dienen direkt dem Umweltschutz und bilden den Kernbereich des Umweltrechts.
Darüber hinaus beeinflusst das Umweltrecht andere Gesetze, zum Beispiel:
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Raumordnungsgesetz (ROG)
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Baugesetzbuch (BauGB)
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Bundesfernstraßengesetz
Auch im Grundgesetz, Polizeirecht und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich Normen, die umweltschonende Maßnahmen unterstützen.
Fazit
Das Umweltrecht schützt die Umwelt umfassend und wirkt in vielen Rechtsgebieten. Es legt klar fest, welche Pflichten und Verantwortlichkeiten bestehen, um nachhaltiges Handeln sicherzustellen.