Umweltrecht – Grundlagen

Was ist Umweltrecht?

Das Umweltrecht umfasst alle Rechtsnormen, die den Schutz der Umwelt sicherstellen. Es ist ein breites Rechtsgebiet, da Vorschriften sowohl im öffentlichen Recht als auch im Zivil- und Strafrecht enthalten sind.

Querschnittsmaterie

Umweltschutznormen tauchen in fast allen Bereichen der Rechtsordnung auf. Deshalb spricht man vom Umweltrecht als Querschnittsmaterie. Deutschland hat im Gegensatz zu vielen europäischen Ländern kein einheitliches Umweltgesetzbuch.

Ebenen des Umweltrechts

Das Umweltrecht hat zwei Regelungsebenen:

  1. Internationale Ebene – umfasst Umweltvölkerrecht und europäisches Umweltrecht.

  2. Nationale Ebene – besteht aus:

    • Umweltverfassungsrecht

    • Umweltverwaltungsrecht

    • Umweltstrafrecht

    • Umweltprivatrecht

Zentrale nationale Gesetze

Zu den wichtigsten nationalen Vorschriften zählen:

  • Atomgesetz (AtG)

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

  • Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG / AbfG)

  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

  • Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)

  • Strafnormen gegen die Umwelt (§§ 324–320d StGB)

  • Haftungsnormen (§§ 22 WHG, 32 GenTG)

Breiter Anwendungsbereich

Viele Gesetze dienen direkt dem Umweltschutz und bilden den Kernbereich des Umweltrechts.
Darüber hinaus beeinflusst das Umweltrecht andere Gesetze, zum Beispiel:

  • Raumordnungsgesetz (ROG)

  • Baugesetzbuch (BauGB)

  • Bundesfernstraßengesetz

Auch im Grundgesetz, Polizeirecht und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich Normen, die umweltschonende Maßnahmen unterstützen.

Fazit

Das Umweltrecht schützt die Umwelt umfassend und wirkt in vielen Rechtsgebieten. Es legt klar fest, welche Pflichten und Verantwortlichkeiten bestehen, um nachhaltiges Handeln sicherzustellen.