Das Schwerbehindertenrecht umfasst alle Vorschriften, die die rechtliche Situation schwerbehinderter Menschen in Deutschland regeln. Es sorgt dafür, dass Betroffene besonderen Schutz genießen und ihre Rechte durchsetzen können.
Nach § 2 Abs. 2 SGB IX gilt eine Person als schwerbehindert, wenn eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt.
Der Grad der Behinderung wird von der zuständigen Behörde – in der Regel dem Versorgungsamt – durch einen Bescheid festgestellt (§ 69 SGB IX). Damit erhalten Betroffene nicht nur einen rechtlichen Nachweis, sondern auch Zugang zu besonderen Schutzrechten.
Schwerbehinderte Menschen haben in Deutschland weitreichende Rechte. Grundlage ist das Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 und Art. 28 GG. Die Regelungen sind im Wesentlichen im zweiten Teil des SGB IX verankert. Ziel ist es, schwerbehinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, Diskriminierungen zu verhindern und ihre Integration in Arbeit und Gesellschaft zu fördern.
Zu den wichtigsten Rechten gehören:
allgemeine Diskriminierungsverbote (§ 81 Abs. 2 SGB IX i.V.m. AGG)
Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
besondere Rechte im Arbeitsverhältnis (behindertengerechte Ausstattung, Sonderkündigungsschutz, Zusatzurlaub)
Besonderheiten bei der Rente (z. B. frühere Inanspruchnahme)
steuerliche Begünstigungen
zusätzliche Hilfen in Schule, Studium, Beruf und Sozialleben
unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr
Neben dem SGB IX gibt es weitere wichtige Bestimmungen. Dazu zählen unter anderem Regelungen im SGB III, SGB V oder im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie greifen ergänzend ein und sichern schwerbehinderten Menschen zusätzliche Rechte im Alltag, im Arbeitsleben und im Gesundheitswesen.
Die Durchsetzung von Ansprüchen im Schwerbehindertenrecht ist für Betroffene oft schwierig. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Anträge zu stellen, Bescheide zu prüfen und gegen fehlerhafte Entscheidungen vorzugehen.
Darüber hinaus vertreten wir Sie sowohl im Widerspruchsverfahren als auch vor den Sozialgerichten. So stellen wir sicher, dass Sie alle Rechte und Leistungen erhalten, die Ihnen rechtlich zustehen.