Der Begriff „Schrottimmobilie“ wurde im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien und/oder Beteiligungen an Immobilienfonds im Zuge des steuerlich subventionierten Baubooms in Ost- und West-Deutschland nach der Wiedervereinigung geprägt.
Der Begriff „Schrottimmobilie“ wurde im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien und/oder Beteiligungen an Immobilienfonds im Zuge des steuerlich subventionierten Baubooms in Ost- und West-Deutschland nach der Wiedervereinigung geprägt.
Hinter dem Betrug mit Schrottimmobilien steckt die gezielte Vermarktung minderwertiger Immobilien zu überhöhten Preisen als Steuersparmodel an unbedarfte Anleger. Beim Verkauf der Schrottimmobilien wirken meist betrügerische Verkäufer und Vermittler und sogar Notare und Mitarbeiter namenhafter Großbanken gemeinsam zu Lasten der zu schädigenden Anleger. Bedauerlicher Weise wurden und werden Schrottimmobilien mit großem Erfolg vertrieben.
Im Zuge der jüngeren Rechtsprechung zum Thema Schrottimmobilie wurden jedoch die Rechte der betrogenen Anleger ständig weiter gestärkt. Immer häufiger gelingt es, für die Erwerber sogenannter Schrottimmobilien die Rückabwicklung der zugrunde liegenden Verträge zu erreichen und die Gegner der Erwerber von Schrottimmobilien zum Ersatz des Schadens zu zwingen, um somit letztlich die Kapitalanleger so zu stellen, als hätten sie ihre “Kapitalanlage” die Schrottimmobilie nie erworben.