Schadensersatz bei Flugzeugabsturz

Schadensersatz nach Flugzeugabsturz

Regelmäßig übersteigen die Schadensersatzansprüche von Hinterbliebenen die freiwilligen Zahlungen der Fluggesellschaften deutlich. Zudem bestehen Ansprüche aus privaten Lebens- und Unfallversicherungen. Da Versicherer jedoch selten proaktiv auf Berechtigte zugehen und häufig versuchen, berechtigte Forderungen zurückzuweisen, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen – insbesondere bei Flugzeugabstürzen.

Risiken unberatener Angehöriger

Viele Fluggesellschaften bieten zwar freiwillige Zahlungen an, diese decken jedoch nicht die vollen Rechte der Hinterbliebenen ab. Unberatene Angehörige nehmen diese Angebote oft widerspruchslos an, da sie sich in Trauer befinden. Später zeigt sich jedoch häufig, dass der erhaltene Betrag, insbesondere nach dem Tod eines Unterhaltspflichtigen, nicht ausreicht. Das Gefühl, zusätzlich ausgenutzt worden zu sein, verschärft die ohnehin belastende Situation nach einem Flugzeugabsturz.

Nachträgliche Schadensersatzforderungen werden von den Fluggesellschaften in vielen Fällen vertraglich ausgeschlossen. Deshalb ist es entscheidend, von Anfang an rechtliche Unterstützung zu haben.

Anwaltliche Unterstützung

Ein erfahrener Anwalt im Schadensersatzrecht kann Sie mit der nötigen Distanz zum Geschehen über Ihre Rechte und Ansprüche aufklären. Gleichzeitig sorgt er dafür, dass Fluggesellschaften und Versicherer Ihre Notlage nicht zu ihrem Vorteil ausnutzen. So sichern Sie Ihre berechtigten Ansprüche bestmöglich ab.

Mögliche Ansprüche

a) Gegen den Haftpflichtversicherer der Fluggesellschaft

  • Geltendmachung auf die Erben übergegangener Schmerzensgeldansprüche

  • Schmerzensgeld für Hinterbliebene, häufig als Schockschaden

  • Unterhaltsschäden für Ehegatten und Kinder

  • Barunterhaltsschäden

  • Betreuungsunterhaltsschäden

  • Ausfall bei Haus- und Familienarbeit

  • Beerdigungskosten

b) Gegen den privaten Unfallversicherer

  • Leistungsanspruch bei Invalidität

  • Ansprüche für die Übergangszeit

  • Krankenhaustagegeld

  • Genesungsgeld

  • Leistungsansprüche im Todesfall

Da diese Fälle häufig sofortiges Handeln erfordern, bieten wir Termine auch an Wochenenden und Feiertagen an, um Ihre Ansprüche schnell und professionell durchzusetzen.

Umfangreiche Informationen zum Thema Schadensersatz finden Sie auf unserem Portal schadensersatz.net.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]