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Als Zeuge befürchten Sie, sich durch eine Antwort selbst strafrechtlich zu belasten.
Dann kann ein Auskunftsverweigerungsrecht für betreffende Fragen bestehen. Das ist nicht automatisch dasselbe wie ein vollständiges Zeugnisverweigerungsrecht. Entscheidend ist das konkrete Risiko. Erfinden Sie keine Geschichte, um eine belastende Antwort zu vermeiden. Lassen Sie die Situation möglichst vor der Vernehmung prüfen und erwägen Sie einen Zeugenbeistand. Auch die Frage, ob Sie tatsächlich schon Beschuldigter sein müssten, kann relevant werden.
Zeugen sollen eigene Wahrnehmungen wahrheitsgemäß schildern. Vermutungen und Informationen anderer sollten als solche erkennbar bleiben. Gesetzliche Verweigerungsrechte schützen bestimmte Interessen, erlauben aber keine erfundenen Angaben. Prüfen Sie die konkrete Verfahrensrolle und lassen Sie Unklarheiten rechtzeitig klären. Ein Zeugenbeistand kann Rechte begleiten, ohne die Aussage durch eine vorgegebene Tatsachenversion zu ersetzen.
Für das Beratungsgespräch sind vor allem diese Angaben hilfreich: Vorladung und Beschreibung des eigenen Risikos. Schreiben Sie dazu Ihre wichtigsten Fragen auf. Auch die bisherige Korrespondenz kann zeigen, welche Punkte bereits geklärt sind und wo Streit besteht.
Wir klären mit Ihnen bei STEINWACHS Zeugenrechte und mögliche eigene Risiken. Wenden Sie sich mit Ihrem konkreten Anliegen an uns. Gemeinsam lässt sich ein Vorgehen entwickeln, das zu Ihrer Situation und Ihren Zielen passt.
Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.