Yachtmakler verlangt Provision – Welche Vereinbarung Sie prüfen sollten

Yachtrecht · 1:23 Min.

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Der Yachtmakler verlangt Provision, obwohl Sie mit dem Verkäufer selbst verhandelt haben.

Entscheidend sind Maklervereinbarung, erbrachte Leistung und deren Zusammenhang mit dem Vertragsschluss. Auch die Frage, für wen der Makler tätig wurde, kann wichtig sein. Eine Rechnung allein beweist den Anspruch nicht. Prüfen Sie zudem, ob bei einem Fernabsatzvertrag verbraucherschützende Regeln greifen. Sichern Sie die erste Kontaktaufnahme und alle Provisionshinweise. Doppelzahlungen sollten nicht ohne Prüfung der jeweiligen Grundlage erfolgen.

Liegeplatz-, Lager- und Vermittlungsverträge enthalten unterschiedliche Leistungen und Haftungsregeln. Eine Überschrift allein erklärt die rechtliche Einordnung nicht. Prüfen Sie Hauptvertrag, Hafenordnung und wirksam einbezogene Bedingungen gemeinsam. Besonders wichtig ist, wer welche Aufgabe tatsächlich übernommen hat. Mündliche Zusatzabsprachen sollten nachvollziehbar bestätigt werden, damit später Umfang und Verantwortlichkeit geklärt werden können.

Für das Beratungsgespräch sind vor allem diese Angaben hilfreich: Maklervertrag und Kontaktverlauf. Schreiben Sie dazu Ihre wichtigsten Fragen auf. Auch die bisherige Korrespondenz kann zeigen, welche Punkte bereits geklärt sind und wo Streit besteht.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

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