Wohnungsverkauf und Besichtigungen – Welche Belastung Sie hinnehmen müssen

Mietrecht · 1:22 Min.

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Ihre Mietwohnung soll verkauft werden und ständig kommen Interessenten.

Verkaufsbesichtigungen können grundsätzlich zu dulden sein, müssen aber Ihre berechtigten Interessen berücksichtigen. Beruf, Krankheit und organisatorische Belastungen gehören in die Terminabstimmung. Eine beliebige Zahl spontaner Besuche ist damit nicht gerechtfertigt. Klären Sie Teilnehmer, Dauer und fotografische Aufnahmen vorab. Ein Verkauf beendet Ihren Mietvertrag grundsätzlich nicht. Dokumentieren Sie angebotene Termine, damit ein späterer Vorwurf der vollständigen Verweigerung überprüfbar bleibt.

Das Besitzrecht des Mieters schützt die tatsächliche Wohnnutzung. Berechtigte Interessen des Vermieters können dennoch bestimmte Mitwirkung verlangen. Entscheidend sind Anlass, Dringlichkeit und Zumutbarkeit. Eine sachliche Terminabstimmung oder klare Aufforderung schafft eine bessere Grundlage als gegenseitige Selbsthilfe. Bei akutem Konflikt sollte geprüft werden, ob schnelle gerichtliche Maßnahmen erforderlich und welche Belege dafür vorhanden sind.

Für eine erste Einordnung helfen insbesondere: Besichtigungsplan und Korrespondenz zur Terminabstimmung. Beschreiben Sie dazu den Ablauf in zeitlicher Reihenfolge. Trennen Sie eigene Beobachtungen von Angaben anderer und halten Sie offene Fragen ausdrücklich fest.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

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