Wohnung an Feriengäste vermieten – Welche Erlaubnisse zu prüfen sind

Mietrecht · 1:18 Min.

Das Video zum Nachlesen

Die Wohnung über ein Ferienportal zu vermieten klingt unkompliziert.

Eine normale Erlaubnis zur Untervermietung deckt wechselnde Feriengäste aber nicht automatisch ab. Zusätzlich können örtliche Zweckentfremdungsregeln, Registrierungen und weitere öffentlich-rechtliche Vorgaben gelten. Prüfen Sie den Standort und die tatsächliche Nutzung, bevor Sie Inserate freischalten. Auch Hausgemeinschaft und Versicherungsschutz können betroffen sein. Eine Plattformfreigabe ist keine behördliche Genehmigung. Dokumentieren Sie sämtliche Erlaubnisse und deren Grenzen, statt sich auf mündliche Zusagen zu verlassen.

Die Erlaubnis des Vermieters und die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit sind getrennt zu prüfen. Je nach Vorhaben können weitere Regeln oder Rechte Dritter betroffen sein. Beschreiben Sie die geplante Nutzung möglichst genau. Eine allgemeine Zustimmung gilt nur in ihrem tatsächlichen Umfang. Halten Sie Bedingungen, Kosten und das spätere Ende der Nutzung schriftlich fest.

Als Grundlage für die Beratung dienen insbesondere: Mietvertrag, Erlaubnisse und geplantes Vermietungsmodell. Ergänzen Sie wichtige Termine und bereits erfolgte Schritte. So lässt sich schneller erkennen, welche Fragen zuerst geklärt werden müssen und welche Nachweise fehlen.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.

Weitere Videos zum Thema Mietrecht