Wettbewerbsverbot nach dem Job – Was den nächsten Wechsel bremsen kann

Arbeitsrecht · 1:23 Min.

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Sie wollen wechseln, aber im Vertrag steht ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot.

Prüfen Sie zuerst, ob die Vereinbarung wirksam und verbindlich ist. Für Arbeitnehmer gelten dafür besondere Anforderungen, unter anderem zur Karenzentschädigung und zur zulässigen Reichweite. Ein übermäßig weitgehendes Verbot kann anders zu beurteilen sein als eine vollständig unwirksame Vereinbarung. Das sollten Sie vor der neuen Tätigkeit klären. Auch ein Verzicht des bisherigen Arbeitgebers hat eigene Folgen. Entscheidend sind der genaue Text, die geplante Tätigkeit und die zeitliche Bindung.

Ein Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses ist von einer Bindung nach dessen Ende zu unterscheiden. Für nachvertragliche Beschränkungen gelten besondere Anforderungen, insbesondere an Entschädigung und Reichweite. Eine Unterschrift macht nicht jede umfassende Klausel durchsetzbar. Prüfen Sie deshalb neue Tätigkeit, Kundenkreis und Zeitraum, bevor Sie eine Verpflichtung eingehen oder eine Vertragsstrafe riskieren.

Sammeln Sie die Informationen zum konkreten Vorgang, insbesondere: Wettbewerbsvereinbarung und geplante neue Tätigkeit. Eine kurze zeitliche Übersicht hilft zusätzlich. Daraus sollte hervorgehen, was bereits geschehen ist und an welcher Stelle Sie eine Entscheidung treffen müssen.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

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