Werft gibt das Boot nicht heraus – Wie Sie einen Rechnungsstreit einordnen

Yachtrecht · 1:28 Min.

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Die Werft gibt Ihre Yacht wegen einer offenen Rechnung nicht heraus.

Ein Unternehmerpfandrecht oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht kann unter bestimmten Voraussetzungen bestehen. Entscheidend sind unter anderem Eigentum, Besitz und die Verbindung der Forderung mit dem Auftrag. Eine bestrittene Rechnung macht das Festhalten weder automatisch zulässig noch automatisch rechtswidrig. Klären Sie eine mögliche Sicherheitsleistung oder vorläufige Lösung. Eigenmächtiges Abholen kann den Konflikt verschärfen und zusätzliche Risiken schaffen.

Bei Werftleistungen kommt es auf den vereinbarten Erfolg und den tatsächlichen Auftrag an. Wartung, Fehlersuche und vollständige Reparatur sind nicht automatisch dieselbe Leistung. Dokumentieren Sie Zusatzaufträge und Abnahme. Ein Vorbehalt kann wichtig sein, wenn bekannte Mängel offenbleiben. Technische Prüfung und rechtliche Erklärung sollten so abgestimmt werden, dass die Yacht wieder nutzbar wird und Ansprüche erhalten bleiben.

Die Prüfung lässt sich mit diesen Unterlagen und Angaben vorbereiten: Auftrag, Eigentumsnachweis und Zahlungsforderung. Markieren Sie strittige Punkte und ergänzen Sie, welche Lösung für Sie praktisch sinnvoll wäre. Das hilft bei der weiteren Abstimmung.

Bei STEINWACHS prüfen wir Auftragsumfang, Vergütung und mögliche Werftansprüche. Sprechen Sie uns an, damit Sie Ihre Möglichkeiten kennen und die nächsten Schritte auf einer geklärten rechtlichen Grundlage planen können.

Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.

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