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Sie werden als Beschuldigter von der Polizei vorgeladen.
Einer bloßen polizeilichen Beschuldigtenvorladung müssen Sie grundsätzlich nicht folgen. Bei Staatsanwaltschaft oder Gericht gelten andere Regeln. Zur Sache dürfen Sie schweigen; erforderliche Personalangaben sind davon zu unterscheiden. Prüfen Sie Absender und Anlass genau, bevor Sie einen Termin ignorieren oder spontan erklären, was passiert ist. Eine Verteidigung kann zunächst Akteneinsicht nehmen und anschließend eine gezielte Entscheidung über das weitere Vorgehen vorbereiten.
Eine wirksame Verteidigung beginnt mit der Kenntnis des konkreten Vorwurfs. Entlastende Beweise sollten rechtmäßig gesichert werden, ohne andere Personen zu beeinflussen. Eine Aussageentscheidung kann später neu bewertet werden, vorschnelle Erklärungen lassen sich dagegen nicht einfach ungeschehen machen. Beachten Sie unabhängig davon notwendige Fristen. Strafverfahren und mögliche berufliche oder zivilrechtliche Folgen sollten abgestimmt betrachtet werden.
Für das Beratungsgespräch sind vor allem diese Angaben hilfreich: Vorladung und vorhandene Unterlagen zum Vorwurf. Schreiben Sie dazu Ihre wichtigsten Fragen auf. Auch die bisherige Korrespondenz kann zeigen, welche Punkte bereits geklärt sind und wo Streit besteht.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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