Vorauszahlung erhöht – Was die letzte Abrechnung damit zu tun hat

Mietrecht · 1:24 Min.

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Nach der Abrechnung verlangt der Vermieter deutlich höhere Vorauszahlungen.

Eine Anpassung muss sich an einer angemessenen Prognose orientieren. Die letzte Abrechnung ist ein wichtiger Ausgangspunkt, aber konkrete absehbare Kostenänderungen können ebenfalls relevant sein. Ein beliebiger Sicherheitsaufschlag ist keine ausreichende Begründung. Prüfen Sie zunächst, ob die zugrunde liegende Abrechnung überhaupt richtig ist. Unterscheiden Sie außerdem Vorauszahlung und Pauschale: Bei einer Pauschale gelten andere Voraussetzungen. Lassen Sie sich die neue monatliche Höhe nachvollziehbar erklären.

Ein formell nachvollziehbares Schreiben zur Abrechnung kann trotzdem inhaltliche Fehler enthalten. Prüfen Sie deshalb nicht nur die Gesamtsumme, sondern Umlagefähigkeit, Belege und Ihre bereits geleisteten Zahlungen. Für Einwendungen gelten eigene Fristen. Dokumentieren Sie konkret, welche Belege Sie angefordert haben. Auch ein Guthaben und eine streitige Nachforderung müssen getrennt behandelt werden, damit keine berechtigte Position untergeht.

Für eine erste Einordnung helfen insbesondere: Anpassungsschreiben und letzte Jahresabrechnung. Beschreiben Sie dazu den Ablauf in zeitlicher Reihenfolge. Trennen Sie eigene Beobachtungen von Angaben anderer und halten Sie offene Fragen ausdrücklich fest.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

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