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Sie gewinnen vor dem Arbeitsgericht und erwarten, dass der Arbeitgeber Ihren Anwalt bezahlt.
In der ersten Instanz gilt bei arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren eine Besonderheit: Die eigenen Anwaltskosten werden grundsätzlich nicht von der Gegenseite erstattet, auch wenn Sie gewinnen. Davon zu unterscheiden sind Gerichtskosten und mögliche Ansprüche auf Rechtsschutzdeckung oder Prozesskostenhilfe. Ein Vergleich kann die Kostenlage verändern, ersetzt aber keine vorherige Kalkulation. Klären Sie deshalb rechtzeitig Streitwert, wirtschaftliches Ziel und Finanzierung. Der mögliche Bruttoerfolg ist nicht immer Ihr tatsächlicher finanzieller Vorteil.
Ein gerichtlicher Vergleich sollte das tatsächliche Ziel eindeutig regeln. Beendigungstermin, Zahlung, Zeugnis und weitere Ansprüche können miteinander verknüpft werden. Die Formulierung alles erledigt kann weiter reichen als erwartet. Prüfen Sie außerdem Kosten und Vollstreckbarkeit. Eine mündlich besprochene Lösung sollte sich im endgültigen Text vollständig wiederfinden, bevor sie verbindlich akzeptiert wird.
Für eine erste Einordnung helfen insbesondere: Arbeitsvertrag, Streitunterlagen und Rechtsschutzdaten. Beschreiben Sie dazu den Ablauf in zeitlicher Reihenfolge. Trennen Sie eigene Beobachtungen von Angaben anderer und halten Sie offene Fragen ausdrücklich fest.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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