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Sie verstehen die Vernehmung sprachlich nicht ausreichend.
Sagen Sie das ausdrücklich, bevor Missverständnisse als eigene Aussage festgehalten werden. Unter gesetzlichen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Dolmetschung oder Übersetzung wesentlicher Informationen. Ein Angehöriger ist nicht automatisch der passende Ersatz. Lesen Sie Protokolle nicht nur oberflächlich ab und unterschreiben Sie nichts, was Sie inhaltlich nicht verstehen. Sprachprobleme sollten dokumentiert werden. Die Verteidigung kann prüfen, ob Belehrung, Verständigung und spätere Verwertung rechtmäßig waren.
Eine wirksame Verteidigung beginnt mit der Kenntnis des konkreten Vorwurfs. Entlastende Beweise sollten rechtmäßig gesichert werden, ohne andere Personen zu beeinflussen. Eine Aussageentscheidung kann später neu bewertet werden, vorschnelle Erklärungen lassen sich dagegen nicht einfach ungeschehen machen. Beachten Sie unabhängig davon notwendige Fristen. Strafverfahren und mögliche berufliche oder zivilrechtliche Folgen sollten abgestimmt betrachtet werden.
Für eine erste Einordnung helfen insbesondere: Protokoll und Angaben zu Sprachproblemen. Beschreiben Sie dazu den Ablauf in zeitlicher Reihenfolge. Trennen Sie eigene Beobachtungen von Angaben anderer und halten Sie offene Fragen ausdrücklich fest.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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