Urlaub genehmigt und wieder gestrichen – Wie Sie reagieren

Arbeitsrecht · 1:28 Min.

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Der Urlaub ist genehmigt und die Reise gebucht.

Jetzt möchte der Arbeitgeber die freien Tage streichen. Eine erteilte Urlaubszusage kann nicht einfach wegen gewöhnlicher Personalprobleme zurückgenommen werden. Die rechtlichen Möglichkeiten sind eng und müssen anhand der konkreten Situation geprüft werden. Klären Sie schriftlich, was der Arbeitgeber verlangt und aus welchem Grund. Stimmen Sie einer Verschiebung nicht vorschnell zu, ohne Ersatztermine und entstandene Kosten zu regeln. Falls der Urlaubsbeginn unmittelbar bevorsteht, kann eine schnelle gerichtliche Entscheidung nötig sein.

Gesetzlicher Mindesturlaub und zusätzlicher Vertragsurlaub müssen nicht in jeder Frage denselben Regeln folgen. Prüfen Sie deshalb, auf welche Tage sich eine Erklärung bezieht. Auch eine spätere Auszahlung kommt grundsätzlich nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht. Ein unklarer Eintrag im Urlaubskonto ersetzt keine eindeutige Vereinbarung über Gewährung, Übertragung oder Abgeltung offener Ansprüche.

Stellen Sie für die Prüfung die wesentlichen Informationen zusammen: Urlaubsgenehmigung, Buchungen und Änderungsverlangen. Halten Sie auch fest, welche Gespräche bereits geführt wurden und ob es dazu schriftliche Bestätigungen oder weitere nachvollziehbare Nachweise gibt.

Wir klären mit Ihnen bei STEINWACHS Urlaubsansprüche, Fristen und die richtige Reaktion. Wenden Sie sich mit Ihrem konkreten Anliegen an uns. Gemeinsam lässt sich ein Vorgehen entwickeln, das zu Ihrer Situation und Ihren Zielen passt.

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