Unverheiratet zusammenleben – Wie Sie die Nachfolge bewusst regeln

Erbrecht · 1:24 Min.

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Sie leben unverheiratet zusammen und möchten den Partner absichern.

Unverheiratetes Zusammenleben allein begründet kein gesetzliches Erbrecht. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten eigene Regeln. Gemeinsame Anschaffungen oder eine lange Beziehung ersetzen kein Testament. Prüfen Sie Erbeinsetzung, Vermächtnis und geeignete Vollmachten. Auch Pflichtteile anderer Angehöriger und steuerliche Folgen können die Gestaltung beeinflussen. Ohne Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft ist ein gemeinschaftliches Testament nicht möglich. Die gewünschte Bindung sollte deshalb mit einem rechtlich passenden Instrument geplant werden.

Nachfolgeplanung sollte nicht nur den gewünschten Empfänger nennen. Ersatzfälle, Pflichtteile und die spätere Durchsetzung müssen mitbedacht werden. Eine Regelung kann heute passend wirken und bei Vorversterben oder veränderten Familienverhältnissen anders greifen. Stimmen Sie Testament, Vollmachten und Verträge aufeinander ab. Die Gestaltung sollte verständlich erkennen lassen, wer welche Rechte und Pflichten erhält.

Stellen Sie für die Prüfung die wesentlichen Informationen zusammen: Vermögensübersicht und gewünschte Absicherung. Halten Sie auch fest, welche Gespräche bereits geführt wurden und ob es dazu schriftliche Bestätigungen oder weitere nachvollziehbare Nachweise gibt.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

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