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Untersuchungshaft ist keine vorweggenommene Strafe.
Regelmäßig müssen dringender Tatverdacht, ein gesetzlicher Haftgrund und Verhältnismäßigkeit vorliegen. Die Voraussetzungen sind im konkreten Verfahren zu prüfen. Persönliche Bindungen, Wohnsitz und andere Umstände können für die Bewertung wichtig sein. Auch mildere Maßnahmen kommen unter Voraussetzungen in Betracht. Sammeln Sie belastbare Unterlagen, ohne Zeugen zu beeinflussen oder Ermittlungen zu behindern. Eine Verteidigung kann prüfen, welche Informationen für einen Haftprüfungsantrag tatsächlich relevant sind.
Bei Freiheitsentziehung kommt es auf schnelle und konkrete Prüfung an. Persönliche Unterlagen sollten belastbar zeigen, welche tatsächlichen Verhältnisse bestehen. Allgemeine Zusicherungen reichen nicht immer. Eine Verteidigung kann Aktenkenntnis, Haftgrund und mögliche mildere Maßnahmen zusammenführen. Die Kontaktaufnahme zu Zeugen oder Beteiligten darf dabei keine Ermittlungen beeinträchtigen oder neue Verdunkelungsvorwürfe auslösen.
Für die Beratung sind insbesondere diese Unterlagen und Angaben hilfreich: Haftbefehl und Nachweise persönlicher Bindungen. Halten Sie zusätzlich fest, welche Entscheidung jetzt ansteht und was Sie mit einer rechtlichen Klärung erreichen möchten.
Für Ihren konkreten Fall prüfen wir bei STEINWACHS Haftvoraussetzungen und mögliche Alternativen. Bringen Sie Ihre Fragen in die Beratung mit. Wir erläutern die rechtlichen Möglichkeiten und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.