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Eine medizinisch erforderliche Untersuchung wurde möglicherweise unterlassen.
Das ist von einer fehlerhaften Bewertung eines bereits erhobenen Befunds zu unterscheiden. Bei einem Befunderhebungsfehler können unter bestimmten Voraussetzungen besondere Beweiserleichterungen eingreifen. Entscheidend ist, welche Untersuchung fachlich geboten war und welches Ergebnis zu erwarten gewesen wäre. Stellen Sie Beschwerden, vorhandene Befunde und ärztliche Reaktionen zeitlich zusammen. Nicht jede theoretisch mögliche Untersuchung musste zwingend durchgeführt werden; die konkrete Behandlungssituation ist maßgeblich.
Bei Diagnosefragen zählt, welche Informationen zum jeweiligen Zeitpunkt vorlagen oder fachlich hätten erhoben werden müssen. Rückblickendes Wissen darf nicht einfach vorausgesetzt werden. Untersuchung, Befundbewertung und anschließende Reaktion sind einzelne Prüfschritte. Die Chronologie sollte diese Schritte erkennbar machen. So lässt sich gezielt untersuchen, ob eine Abweichung vorlag und welche gesundheitlichen Folgen damit verbunden sind.
Für die Beratung sind insbesondere diese Unterlagen und Angaben hilfreich: Beschwerdeverlauf und Untersuchungsunterlagen. Halten Sie zusätzlich fest, welche Entscheidung jetzt ansteht und was Sie mit einer rechtlichen Klärung erreichen möchten.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.