Unangekündigte Kassennachschau – Wie Sie und Ihr Team sich vorbereiten

Gastronomierecht · 1:21 Min.

Das Video zum Nachlesen

Eine unangekündigte Kassennachschau beginnt im laufenden Betrieb.

Das Team sollte wissen, wer Ansprechpartner ist und wie die Berechtigung der prüfenden Person geklärt wird. Erforderliche Aufzeichnungen und Kassendaten müssen verfügbar sein. Improvisierte Erklärungen zu unbekannten Buchungen helfen selten. Dokumentieren Sie, welche Unterlagen angefordert und übergeben wurden. Eine Nachschau kann unter Voraussetzungen in eine Außenprüfung übergehen. Rechtliche Begleitung und Steuerberatung sollten deshalb frühzeitig eingebunden werden, ohne die zulässige Prüfung zu behindern.

Eine ordnungsgemäße Kassenführung hängt von Technik und tatsächlichen Abläufen ab. Stornos, Entnahmen und Ausfälle müssen nachvollziehbar sein. Stimmen Sie rechtliche Prüfung und Steuerberatung aufeinander ab. Beschäftigte sollten wissen, welche Unterlagen verfügbar sind und wer Auskünfte erteilt. Nachträgliche Änderungen dürfen nicht dazu dienen, einen früheren Ablauf unkenntlich zu machen oder unzutreffend darzustellen.

Für die Beratung sind insbesondere diese Unterlagen und Angaben hilfreich: Prüfvermerke und Unterlagen zur Kassenführung. Halten Sie zusätzlich fest, welche Entscheidung jetzt ansteht und was Sie mit einer rechtlichen Klärung erreichen möchten.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.

Weitere Videos zum Thema Gastronomierecht