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Sie arbeiten regelmäßig länger, auf der Abrechnung erscheint davon nichts.
Für eine Überstundenforderung müssen Sie grundsätzlich erklären können, wann Sie gearbeitet haben und weshalb diese Mehrarbeit dem Arbeitgeber zuzurechnen ist. Eine Stempeluhr allein beantwortet die zweite Frage nicht. Notieren Sie Beginn, Ende, Pausen, Aufgaben und die jeweilige Anordnung oder erkennbare Duldung. Auch notwendige Mehrarbeit kann relevant sein. Sammeln Sie dazu Dienstpläne und rechtmäßig verfügbare Nachrichten. Die genaue Bezahlung richtet sich zusätzlich nach den anwendbaren Vertragsregeln.
Arbeitszeitschutz und Vergütung sind zwei unterschiedliche Prüfungen. Eine unzulässig lange Beschäftigung erzeugt nicht automatisch jede gewünschte Zahlung; umgekehrt macht eine Vergütungsregel eine Überschreitung gesetzlicher Grenzen nicht zulässig. Erfassen Sie deshalb sowohl die tatsächlichen Zeiten als auch die Anweisungen. Vertrag, Tarifvertrag und betriebliche Regelungen können die Bewertung zusätzlich beeinflussen.
Für das Beratungsgespräch sind vor allem diese Angaben hilfreich: Zeitaufzeichnungen, Dienstpläne und Anweisungen. Schreiben Sie dazu Ihre wichtigsten Fragen auf. Auch die bisherige Korrespondenz kann zeigen, welche Punkte bereits geklärt sind und wo Streit besteht.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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