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Nach einem Todesfall stehen viele Entscheidungen gleichzeitig an.
Sichern Sie zunächst wichtige Unterlagen und klären Sie, ob ein Testament existiert. Wer ein Testament besitzt, muss es nach Kenntnis vom Tod unverzüglich an das Nachlassgericht abliefern. Erfassen Sie Vermögen und bekannte Verbindlichkeiten, bevor Sie weitreichend über Nachlassgegenstände verfügen. Erbe wird man grundsätzlich kraft Gesetzes oder Verfügung, nicht erst durch einen Erbschein. Deshalb können Ausschlagungsfristen bereits laufen. Organisatorische Hilfe für die Familie und die rechtliche Annahme einer Erbschaft müssen sorgfältig auseinandergehalten werden.
Im Nachlass müssen Berechtigung und praktische Abwicklung zusammenpassen. Eine Vollmacht, ein Erbschein und ein Testament haben unterschiedliche Funktionen. Auch mehrere Erben können gemeinsame Mitwirkung erforderlich machen. Dokumentieren Sie Entnahmen und Zahlungen nachvollziehbar. Solange eine Ausschlagung erwogen wird, sollten Handlungen mit möglicher Annahmewirkung besonders sorgfältig geprüft werden. Eine geordnete Bestandsaufnahme erleichtert jede weitere Entscheidung.
Für die Beratung sind insbesondere diese Unterlagen und Angaben hilfreich: Sterbeurkunde, Testamente und erste Vermögensübersicht. Halten Sie zusätzlich fest, welche Entscheidung jetzt ansteht und was Sie mit einer rechtlichen Klärung erreichen möchten.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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