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Sie bieten Essen und Getränke zum Mitnehmen an.
Welche Mehrwegalternative vorgeschrieben ist, hängt unter anderem von Verpackungsart und Betriebsgröße ab. Für kleine Betriebe bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen, aber nicht einfach eine vollständige Befreiung von allen Pflichten. Informationen für Gäste und die Annahme geeigneter mitgebrachter Behälter müssen organisatorisch geklärt sein. Prüfen Sie die aktuell geltenden Verpackungsregeln und Übergangsvorschriften anhand Ihres Angebots. Ein einzelner Mehrwegbecher im Lager erfüllt noch kein funktionierendes Mehrwegkonzept.
Die jeweils vorgeschriebene Mehrweglösung muss tatsächlich angeboten und im Bestellablauf erkennbar sein. Klären Sie Rückgabe, Reinigung, Pfand und Zuständigkeiten im Team. Bei mitgebrachten Behältern braucht es einen hygienisch geeigneten Ablauf. Prüfen Sie auch Lieferangebote und die dortigen Hinweise. Die rechtliche Einordnung sollte das vollständige Sortiment erfassen, nicht nur den meistverkauften Kaffee.
Sammeln Sie die Informationen zum konkreten Vorgang, insbesondere: Verpackungsliste, Beschäftigtenzahl und Verkaufsfläche. Eine kurze zeitliche Übersicht hilft zusätzlich. Daraus sollte hervorgehen, was bereits geschehen ist und an welcher Stelle Sie eine Entscheidung treffen müssen.
Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
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