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Im Geschäft rutschen Sie auf einer Flüssigkeit aus.
Sichern Sie möglichst sofort Fotos und Kontaktdaten von Zeugen. Für die Haftung sind unter anderem Gefahrenquelle, Kontrollorganisation und Reaktionsmöglichkeiten des Betreibers relevant. Der Sturz allein beweist eine Pflichtverletzung noch nicht. Lassen Sie Verletzungen medizinisch dokumentieren und melden Sie den Vorfall sachlich. Notieren Sie, wer informiert wurde und welche Reaktion erfolgte. Vorhandene Aufnahmen sollten rechtzeitig zur Beweissicherung angefragt werden.
Nicht jeder Unfall beruht auf einer rechtlich relevanten Pflichtverletzung. Umgekehrt gibt es besondere Haftungstatbestände, die kein persönliches Verschulden voraussetzen. Die konkrete Rechtsgrundlage bestimmt deshalb, was bewiesen werden muss. Prüfen Sie außerdem weitere Verantwortliche und ein mögliches Mitverschulden. Eine geordnete Darstellung verhindert, dass allein aus dem Schadensbild vorschnelle Schlüsse gezogen werden.
Die Prüfung lässt sich mit diesen Unterlagen und Angaben vorbereiten: Unfallmeldung, Fotos und medizinische Unterlagen. Markieren Sie strittige Punkte und ergänzen Sie, welche Lösung für Sie praktisch sinnvoll wäre. Das hilft bei der weiteren Abstimmung.
Für Ihren konkreten Fall prüfen wir bei STEINWACHS Verantwortlichkeit und den richtigen Anspruchsgegner. Bringen Sie Ihre Fragen in die Beratung mit. Wir erläutern die rechtlichen Möglichkeiten und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
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