Sturz auf dem Gehweg – Unfall oder verletzte Sicherungspflicht

Schadensersatz · 1:27 Min.

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Sie stürzen auf einem Gehweg.

Nicht jede Unebenheit oder Glätte führt automatisch zu Schadensersatz. Es kommt auf Sicherungspflichten, Zuständigkeit, Erkennbarkeit und zumutbare Maßnahmen an. Fotografieren Sie die Stelle zeitnah mit Umgebung und Größenvergleich. Wetter, Uhrzeit und Beleuchtung können entscheidend sein. Auch eigene Aufmerksamkeit wird geprüft. Klären Sie, ob Eigentümer, Kommune oder ein beauftragter Dienst zuständig war. Eine spätere Reparatur kann wichtige Spuren beseitigen.

Nicht jeder Unfall beruht auf einer rechtlich relevanten Pflichtverletzung. Umgekehrt gibt es besondere Haftungstatbestände, die kein persönliches Verschulden voraussetzen. Die konkrete Rechtsgrundlage bestimmt deshalb, was bewiesen werden muss. Prüfen Sie außerdem weitere Verantwortliche und ein mögliches Mitverschulden. Eine geordnete Darstellung verhindert, dass allein aus dem Schadensbild vorschnelle Schlüsse gezogen werden.

Stellen Sie für die Prüfung die wesentlichen Informationen zusammen: Fotos, Wetterdaten und genaue Ortsangabe. Halten Sie auch fest, welche Gespräche bereits geführt wurden und ob es dazu schriftliche Bestätigungen oder weitere nachvollziehbare Nachweise gibt.

Wir klären mit Ihnen bei STEINWACHS Verantwortlichkeit und den richtigen Anspruchsgegner. Wenden Sie sich mit Ihrem konkreten Anliegen an uns. Gemeinsam lässt sich ein Vorgehen entwickeln, das zu Ihrer Situation und Ihren Zielen passt.

Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.

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