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Nach einem Sturm liegt die Yacht beschädigt im Hafen.
Ein Naturereignis bedeutet nicht automatisch, dass niemand haftet. Entscheidend können Wartung der Anlage, geeignete Festmacher, Warnungen und vereinbarte Kontrollpflichten sein. Ebenso wenig haftet die Marina für jeden Sturmschaden ohne Verschulden. Sichern Sie Wetterdaten, Fotos und den Zustand der Befestigungen. Trennen Sie Schäden am eigenen Boot von Schäden bei Dritten. Versicherungsschutz und mögliche Ersatzansprüche sollten parallel geprüft werden.
Nach einem Bootsschaden können mehrere Verträge und Versicherungen betroffen sein. Trennen Sie unmittelbare Reparaturkosten von weiteren Folgen und ordnen Sie jede Position zu. Ursache und Verantwortlichkeit brauchen häufig technische Aufklärung. Dringende Sicherungsmaßnahmen sollten durchgeführt und zugleich dokumentiert werden. Eine frühe pauschale Abfindung kann problematisch sein, solange Folgeschäden noch nicht ausreichend beurteilt sind.
Für das Beratungsgespräch sind vor allem diese Angaben hilfreich: Liegeplatzvertrag, Wetterdaten und Schadensfotos. Schreiben Sie dazu Ihre wichtigsten Fragen auf. Auch die bisherige Korrespondenz kann zeigen, welche Punkte bereits geklärt sind und wo Streit besteht.
Wir klären mit Ihnen bei STEINWACHS Haftung, Versicherung und die vollständige Schadensaufstellung. Wenden Sie sich mit Ihrem konkreten Anliegen an uns. Gemeinsam lässt sich ein Vorgehen entwickeln, das zu Ihrer Situation und Ihren Zielen passt.
Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.