Strafbefehl anfechten – Alles angreifen oder nur die Geldstrafe

Strafrecht · 1:27 Min.

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Sie möchten einen Strafbefehl anfechten.

Der Einspruch kann unter Voraussetzungen auf bestimmte Punkte beschränkt werden, etwa die Höhe eines Tagessatzes. Eine Beschränkung kann aber andere Teile verbindlich werden lassen. Prüfen Sie deshalb Schuldfrage, Zahl der Tagessätze, Tagessatzhöhe und Nebenfolgen getrennt. Ein umfassender Einspruch ist nicht automatisch risikolos; die spätere Entscheidung kann anders ausfallen. Die Wahl sollte auf Aktenlage und Ziel abgestimmt sein, bevor eine bindende Erklärung abgegeben wird.

Ein Strafbefehl kann weitreichende Folgen haben, obwohl vorher keine Hauptverhandlung stattgefunden hat. Schuldvorwurf, Strafmaß und Nebenfolgen müssen getrennt betrachtet werden. Eine Beschränkung des Einspruchs sollte bewusst erfolgen. Sichern Sie zunächst die Frist und klären Sie anschließend die Akte. Erst dann lässt sich beurteilen, welche Punkte sinnvoll angegriffen werden und welche Risiken damit verbunden sind.

Für das Beratungsgespräch sind vor allem diese Angaben hilfreich: Strafbefehl und gewünschtes Prüfungsziel. Schreiben Sie dazu Ihre wichtigsten Fragen auf. Auch die bisherige Korrespondenz kann zeigen, welche Punkte bereits geklärt sind und wo Streit besteht.

Wir klären mit Ihnen bei STEINWACHS Einspruch, Beweislage und mögliche Nebenfolgen. Wenden Sie sich mit Ihrem konkreten Anliegen an uns. Gemeinsam lässt sich ein Vorgehen entwickeln, das zu Ihrer Situation und Ihren Zielen passt.

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