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Im Vertrag steht für jedes Jahr eine höhere Miete.
Bei einer Staffelmiete müssen die jeweiligen Mietbeträge oder Erhöhungen als Geldbetrag festgelegt sein. Zwischen den Stufen muss grundsätzlich mindestens ein Jahr liegen. Während der Staffel sind bestimmte andere Mieterhöhungen ausgeschlossen; Betriebskosten sind getrennt zu prüfen. Auch die Mietpreisbremse kann für die einzelnen Staffeln relevant werden. Prüfen Sie daher nicht nur die erste günstige Monatsmiete, sondern die gesamte vereinbarte Entwicklung.
Bei der Miethöhe müssen Grundmiete und Betriebskosten auseinandergehalten werden. Verschiedene Erhöhungsmodelle haben unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen. Eine Zahlung oder Zustimmung kann die weitere Auseinandersetzung beeinflussen. Prüfen Sie deshalb den Rechenweg und die rechtliche Grundlage, bevor Sie eine Änderung verbindlich akzeptieren. Für die Bewertung zählt die konkrete Wohnung am maßgeblichen Standort und Zeitpunkt.
Die Prüfung lässt sich mit diesen Unterlagen und Angaben vorbereiten: Staffelvereinbarung und zusätzliche Erhöhungsverlangen. Markieren Sie strittige Punkte und ergänzen Sie, welche Lösung für Sie praktisch sinnvoll wäre. Das hilft bei der weiteren Abstimmung.
Lassen Sie uns bei STEINWACHS die Berechnung und die zulässige Miethöhe prüfen. So können wir Ihnen erläutern, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, worauf es bei den Nachweisen ankommt und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
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