Schwerbehinderung und Kündigung – Welcher zusätzliche Schutz zu prüfen ist

Arbeitsrecht · 1:26 Min.

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Sie haben eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung und erhalten eine Kündigung.

Dann kann zusätzlich die vorherige Zustimmung des Integrationsamts erforderlich sein. Dieser Schutz gilt allerdings nicht ohne Ausnahmen, etwa während der gesetzlichen Wartezeit. Auch Kenntnis des Arbeitgebers, ein laufender Antrag und Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung können entscheidend werden. Eine behördliche Zustimmung bedeutet zudem nicht automatisch, dass die Kündigung arbeitsrechtlich wirksam ist. Sichern Sie Bescheide und Mitteilungen. Lassen Sie die gerichtlichen und gegebenenfalls verwaltungsrechtlichen Schritte frühzeitig gemeinsam prüfen.

Besonderer Kündigungsschutz ersetzt nicht automatisch die notwendige Reaktion auf eine Kündigung. Mitteilungen an den Arbeitgeber, behördliche Entscheidungen und gerichtliche Fristen können nebeneinander wichtig sein. Entscheidend ist, welche Voraussetzungen zum maßgeblichen Zeitpunkt vorlagen. Lassen Sie daher Status, Kenntnis und Zugangsdaten zusammen prüfen, statt allein auf die grundsätzliche Schutzposition zu vertrauen.

Die Prüfung lässt sich mit diesen Unterlagen und Angaben vorbereiten: Kündigung, Bescheide und Antragsunterlagen. Markieren Sie strittige Punkte und ergänzen Sie, welche Lösung für Sie praktisch sinnvoll wäre. Das hilft bei der weiteren Abstimmung.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.

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