Schönheitsoperation enttäuscht – Erwartung, Aufklärung und Ergebnis unterscheiden

Arzthaftungsrecht · 1:27 Min.

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Eine Schönheitsoperation enttäuscht Ihre Erwartungen.

Entscheidend ist, welche Ziele vereinbart und welche Grenzen sowie Risiken erläutert wurden. Ein subjektiv unerwünschtes Ergebnis ist nicht automatisch ein Behandlungsfehler. Bei rein ästhetischen Eingriffen hat die Aufklärung besonderes Gewicht. Sichern Sie Vorher-Nachher-Bilder, Beratung und Werbeaussagen. Prüfen Sie außerdem, ob konkrete Zusagen über das Ergebnis gemacht wurden. Eine erneute Korrektur sollte medizinisch sinnvoll sein und zugleich den ursprünglichen Zustand nachvollziehbar dokumentieren.

Aufklärung soll eine selbstbestimmte Entscheidung ermöglichen. Maßgeblich sind Verständlichkeit, Zeitpunkt und die für den konkreten Eingriff wesentlichen Informationen. Ein Formular ist ein Beweismittel, aber nicht automatisch die ganze Aufklärung. Auch Dringlichkeit und persönliche Entscheidungsumstände müssen betrachtet werden. Die rechtliche Prüfung sollte deshalb den tatsächlichen Gesprächsablauf ebenso erfassen wie die unterschriebenen Unterlagen.

Als Grundlage für die Beratung dienen insbesondere: Beratungsunterlagen, Fotos und Ergebniszusagen. Ergänzen Sie wichtige Termine und bereits erfolgte Schritte. So lässt sich schneller erkennen, welche Fragen zuerst geklärt werden müssen und welche Nachweise fehlen.

Bei STEINWACHS prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

Steinwachs Rechtsanwaltskanzlei. Wir leisten mehr als Recht bietet.

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